Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
AMTPR/BV/040/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsplan nebst Stellenplan des Amtes Probstei für das Haushaltsjahr 2020 mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung.

 

Die Amtsumlage einschließlich Personalkosten, Sachkosten und Umlagen für den TVP steigt im Jahr 2019 auf einen Betrag von 4.821.000,00 € (Vorjahr 4.527.900,00 €), also um 293.100,00 € (Vorjahr 257.600,00 €). Hiervon entfallen 219.200,00 € auf die Personalkosten, 72.100,00 € auf die Sachkosten und 1.800,00 € auf den TVP.

 

Der selbst bei gleichbleibendem Personalbestand tariflich bedingte und kaum verhinderbare Anstieg um 2% ab dem Jahr 2019 ist dabei eingeplant, ebenso wie zwei Stellen. Dabei dient eine Stelle zur Vorbereitung des Umstiegs auf Doppik. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die bereits im Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Regelung zur Aufhebung der Wahlfreiheit (Kameralistik oder Doppik) noch gestoppt wird. Der Entwurf sieht eine verpflichtende Einführung der Doppik ab dem Jahr 2024 vor. Zahlreiche Beispiele allein im Kreis Plön, aber auch in vielen anderen Kommunen des Landes, zeigen, dass nur eine rechtzeitige und mit entsprechender Personalausstattung vorgesehene Umstellung einen Erfolg versprechen kann. Die im Stellenplan vorgesehene 1 Stelle ist dabei nach Auffassung der Verwaltung mangels weiterer Erkenntnisse lediglich als „Start“ zu betrachten. Inwieweit und in welchem exakten Umfang weiterer Personalaufwand, aber auch technischer Aufwand (z.B. Umstellung Software) und Schulungsaufwand für Verwaltung und Selbstverwaltung entsteht, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar ermittelt werden. Ohne eine Bereitstellung von geeignetem Personal ist ein Umstellungsprozess jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt. Letztlich geht es auch nicht nur um den „einen“ Amtshaushalt, sondern um die Haushalte aller von der Amtsverwaltung betreuten Körperschaften.

 

Im letzten Haushaltsjahr wurden zum Thema Digitalisierung u.a. Mittel bereitgestellt, mit dem Ziel ein „Digitalisierungskonzept“ für das Amt zu erstellen. Dieses Konzept sollte losgelöst von Einzelverfahren oder auch einzelnen technischen Möglichkeiten quasi eine Art Fahrplan für die Verwaltung für die nächsten Jahre abbilden. Im Rahmen diverser Gespräche mit Verwaltungen des Kreises Plön, aber auch mit einzelnen Firmen zeigte, dass es nicht gelang, eine externe Firma zu finden, die dieses Konzept fachübergreifend erarbeiten kann. Hinzu kommen weitere im breiten Kontext der zunehmenden Digitalisierung, die auch mit Blick auf die vollständige Auslastung eigenen Personals, die Bereitstellung von Personal zwingend erforderlich erscheinen lassen. Hierzu ist eine weitere Stelle im Stellenplan vorgesehen.

 

Hinsichtlich der Sachkosten ist festzustellen, dass diese im Haushaltsjahr 2020 planmäßig 852.300,00 € (Vorjahr 780.200,00 €) betragen werden, mithin um 72.100,00 € steigen. Ursächlich sind hauptsächlich gestiegene Leerstandkosten insbesondere im Haus der Integration I im Bereich der Asylbewerber- und Flüchtlingsbetreuung, die nur zum Teil kompensiert werden konnten.

 

Die Maßnahmen im Vermögenshaushalt sind zu den jeweiligen Haushaltsstellen erläutert und werden durch eine Entnahme aus der Rücklage finanziert.

 

Zu den einzelnen Positionen erfolgen Erläuterungen natürlich in der Sitzung.

 

Um Beratung und ggfs. Beschlussfassung wird gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

 

für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss den Beschluss des Haushaltsplans, des Stellenplans und der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung.

 

für den Amtsausschuss:

 

Der Amtsausschuss beschließt den Haushaltsplan, den Stellenplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung.