Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Probsteierhagen über die Reinigung der öffentlichen Straßen
Vorlage
PROBS/BV/054/2019
Aktenzeichen
III
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Probsteierhagen verfügt über die Satzung der Gemeinde Probsteierhagen über die Reinigung der öffentlichen Straßen (Straßenreinigungssatzung – StrReinSa) vom 14.07.2014, die als Folge der Widmung und Bebauung der Straße „Dabeler Ring“ einer Ergänzung bedarf.

 

Um die Grundstückseigentümer und diesen gleichgestellte Personen (vgl. § 2 Absatz 4 StrReinSa) der Straße „Dabeler Ring“ wirksam zu sogenannten „Reinigungspflichtigen“ zu deklarieren, muss ihnen die Reinigungspflicht formal auferlegt werden.

 

Die Auferlegung der Reinigungspflicht soll im Umfang des § 2 Absatz 2 StrReinSa erfolgen, so dass sich diese auf die öffentliche Straße „Dabeler Ring“ erstreckt und auch jeweils die Hälfte der Fahrbahn (ohne Bushaltestellenbuchten) einschließt. Die Straße wird damit dem satzungsrechtlichen Regelfall unterworfen (Gehwege und Hälfte der Fahrbahn).

 

Normativ ist hierzu die Ergänzung der Anlage 2 zu § 2 Absatz 2 StrReinSa erforderlich. Mit dem vorgelegten Entwurf wird die erforderliche Ergänzung vorgenommen.


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Probsteierhagen über die Reinigung der öffentlichen Straßen


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Probsteierhagen über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Fassung des Entwurfs gemäß Verwaltungsvorlage PROBS/BV/054/2019.