Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet "Ortsteil Holm, Osterwisch Nr. 2"
hier: Aufstelluingsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/442/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag vor, im Terrarium des Hochhauses Holm ein Fitnesscenter einzurichten. Es soll hier Fitness, Bewegung und Event-Fitness auf neuestem digitalen Stand angeboten werden. Durch eine Vernetzung können die Nutzer alle Informationen zum eigenen Training, aber auch zu allen Angeboten und Terminen über eine App oder zu Hause am Rechner abrufen. Das Angebot richtet sich sowohl an die Bürgerinnen und Bürger in und um Schönberg als auch an Touristen, weil gleichzeitig ausreichend Übernachtungsmöglichkeiten und Seminarräumlichkeiten angeboten werden können. Für Schönberg wäre die Umsetzung dieses Projektes in jeder Hinsicht ein Gewinn.

 

Das Hochhaus Holm liegt im Geltungsbereich der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20. Zur Nutzung sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein Hotel mit Restaurant und Festsaal, ein Schwimmbad sowie ein Kurheim und Kurklinik festgesetzt. Im Hochhaus setzt der Bebauungsplan Pflegeeinrichtungen und Betreutes Seniorenwohnen sowie Personalwohnungen fest. Die Festsetzungen zur Nutzung sind ein Grundzug des Bebauungsplanes, eine Befreiung von diesen Festsetzungen ist daher nicht möglich.

 

Um die Einrichtung eines Fitnesscenters im Hochhaus Holm zu ermöglichen, muss der bestehende Bebauungsplan geändert werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Plan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet „Ortsteil Holm, Osterwisch Nr. 2“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde zu erstatten, es ist hierzu ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.