Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 C für das Gebiet "westlich der Strandstraße Grundstück Nr. 15"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/438/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.05.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 C gefasst. Das Verfahren wurde gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.04.2018 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 28.05. bis einschließlich 29.06.2018. Die Planunterlagen wurden während dieser Zeit auch auf der Internetseite des Amtes Probstei unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.05.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und den Satzungsbeschluss zu fassen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planentwurf

Begründung

Fachbeitrag zum Artenschutz

Schallgutachten


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 C für das Gebiet „westlich der Strandstraße Grundstück Nr. 15“ zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.