Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Innenbereichsgutachten
Vorlage
PASSA/BV/039/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Passade hat bereits Anfang 2016 die Erstellung eines Innenbereichsgutachtens beschlossen. Nach der Bestandsaufnahme wurde das Gutachten in einer Einwohnerversammlung am 18.01.2017 vorgestellt. Im Rahmen einer Fragebogenaktion konnten die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sich zur baulichen Entwicklung der Gemeinde Passade äußern. Im Ergebnis des Gutachtens wurde festgestellt, dass die Gemeinde Passade durch die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts des Baugebiets Achtern Krog und weitere Lückenbebauungen zu dem Zeitpunkt kein weiteres Wohnbauentwicklungspotential gemäß dem Landesentwicklungsplan 2010 mehr hat.

 

Zwischenzeitlich ist der neue Landesentwicklungsplan in Aufstellung, die 1. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat im Vorgriff auf den neuen Landesentwicklungsplan nun bereits das neue Kontingent zur Wohnbauentwicklung der Gemeinden freigegeben. Das bedeutet, dass die Gemeinde Passade gemäß dem Wohnungsbestand vom 31.12.2017 entsprechend wieder um 15 % dieser Wohneinheiten wachsen darf. Der Wohnungsbestand am 31.12.2017 betrug 146 Wohneinheiten, sodass wieder ein Entwicklungspotential von 22 Wohneinheiten besteht.      

 

Das Innenbereichsgutachten wurde nun dem aktuellen Stand angepasst und nochmals im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 26.08.2019 vorgestellt. Es wird empfohlen, dem vorliegenden Innenbereichsgutachten zuzustimmen.


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Entwicklungskontingent

Flächenkataster

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf des Innenbereichsgutachtens in der vorliegenden Fassung zu.