Betreff
Neubau Sporthalle - Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
SV/BV/072/2019
Aktenzeichen
I.4
Art
Beschlussvorlage

Im Rahmen des derzeit durchgeführten B-Plan- und F-Planverfahrens sind nachfolgende Veränderungen eingetreten:

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 06.08.2019 hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass die Baumfläche entlang der geplanten Fläche für den Sporthallenneubau durch die Landesforstbehörde als „Wald“ eingestuft worden ist. Von daher gelten für diesen Bereich die Vorschriften des Landesforstgesetzes.

 

Das Landesforstgesetz schreibt vor, dass zwischen Baukörper und dem vorhandenen Wald ein Mindestabstand von 30 m eingehalten werden muss. Wenn der Bauherr diesen Abstand unterschreiten möchte, ist er verpflichtet, den Neubau statisch und baulich so auszustatten, dass mögliche Gefährdungssituationen (umstürzende Bäume) ausgeschlossen werden können. Die Ursprungsplanung, die den Neubau der Halle inklusive der dazu gehörenden Parkflächen direkt an der Zuwegung vorsah, musste demzufolge überarbeitet werden. Ich habe von daher Architekturbüro Trapez beauftragt, die Kosten für den vorgeschriebenen 30 Meter Abstand und die geforderten baulichen Voraussetzungen zu ermitteln.

 

Die bereits bestehende Kostenermittlung wurde daher, gemäß vorstehendem Ansatz, um zwei Sachverhalte (Längere Leitungswege u. bauliche Kompensation) ergänzt:

 

  1. KG 220 Angaben von Büro technotherm für längere Leitungswege 27.013,00€ (brutto);
  2. KG 330 Mehrpreise für Ausbildung der Außenwand-Konstruktion Achse 4 in voller Höhe in Massivbauweise 39.037,43€ (brutto);
  3. KG 360 Mehrpreise für Ausbildung der Dach-Konstruktion Achse 3-4 (oberhalb Galerie) in Massivbauweise 33.349,40€ (brutto);
  4. KG 440 Angaben von Büro technotherm Anteilig für längere Leitungswege 1.606,50€ (brutto);
  5. KG 540 Angaben von Büro technotherm Anteilig für längere Leitungswege 38.913,00 € (brutto);

 

In der Summe sind dies 139.919,33€ (brutto) für die KG 200-600. Mit den 700er Kosten und 10% Sicherheit lägen die Mehrkosten bei 187.491,91€ (brutto).

 

Die Annahmen für  die KG 210 und 500 wurden zunächst unverändert gelassen. Für das Roden der Bäume sind weiterhin 11.750,-€ (brutto) eingestellt. Für die Außenanlagen um die neue Sporthalle sind weiterhin 124.218,75€ (brutto) für ca. 1.656qm angenommen.

 

Am 26.08.2019 fand ein weiteres Gespräch mit Vertretern des Planungsbüros, der Feuerwehr und dem Architekturbüro statt, bei dem die Problematik nochmals intensiv gemeinsam erörtert wurde. Der durch die Gemeinde Schönberg beauftragte Städteplaner, Herr Dr. Heisel, hatte zur Sitzung einen überarbeiteten Satzungsentwurf für den aufzustellenden B-Plan vorgelegt.  Eine Kopie des Vorentwurfes für den Gestaltungsplan ist beigefügt.

 

Die Landesforstbehörde hatte sich damit einverstanden erklärt, dass eine ca. 20 m breite Schneise (Waldweg) in den Wald geschlagen werden darf, der die Zuwegung zur neuen Halle darstellt.

 

Da bei einem Versatz der Halle um 30 Meter, hinter dem Gebäude nur ein ca. 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze verbliebe, besteht das Problem, dass keine ausreichende Fläche für Fluchtwege und Rettungsfahrzeuge zur Verfügung steht. Dafür ist ein Abstand zu den Baumreihen von mindestens 8,50 m erforderlich. Von daher verbleibt nur die Möglichkeit, den 30 Meter Abstand zu unterschreiten und die damit verbundenen bauliche Auflagen zu erfüllen.

 

Eine Sanierung und Verbreiterung der Straße ist nicht Voraussetzung für den Bau der Halle. Dieser wird in Zusammenhang einer möglichen baulichen Entwicklung  der Gemeinde Schönberg in Verbindung zur Strandstraße und zur Entlastung des Friedhofsweges mit der Gemeinde neu zu diskutieren und dann zu gegebener Zeit zu verhandeln sein. Dieses wäre auch unabhängig von einem Neubau einer Halle notwendig.

 

Nähere Erläuterungen erhalten Sie in der Sitzung.

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Vorentwurf des Gestaltungsplanes

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung den entstehenden Mehrkosten für den Versatz und die Schaffung der geforderten baulichen Voraussetzungen zur Vermeidung von Gefährdungssituationen zuzustimmen und auf dieser Basis den finalen Antrag an die Zuschussgeber zu stellen.