Betreff
Vereinheitlichung von Regelungen zu Ermäßigung von Gebühren und Tarifen der Gemeinde Schönberg aus sozialen Gründen
Vorlage
SCHÖN/BV/433/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei den Recherchen zur Einrichtung eines Seniorenpasses ist aufgefallen, dass die aktuellen Vergünstigungen der Gemeinde Schönberg, die aus sozialen Gründen für unterschiedliche Gebühren und Entgelte gewährt werden, hinsichtlich der Kriterien sehr uneinheitlich gestaltet sind:

 

Aktuelle Vergünstigungen der Gemeinde Schönberg aus sozialen Gründen:

 

Leistung

Rechtsgrundlage

Vergünstigung

Personenkreis

Schönberg

kulturell

Gremien Beschluss

Ermäßigung um 2 € für Tickets bis 20 €
Ermäßigung um 3 € für Tickets ab 20 €
nur im Vorverkauf

Schwerbehinderte mit GdB ab 50%
Schüler / Studenten
Arbeitssuchende
Empfänger von Hartz IV
Inhaber Ehrenamtskarte
nicht auf Schönberger Bür-
gerinnen und Bürger beschränkt

 

 

 

 

Nutzung der
Gemeindebücherei

Büchereisatzung

Jahresgebühr
18,00 € statt 12,00 p.Person

Familien
(alle zu einem Haushalt gehörigen Angehörigen)

 

 

 

 

 

 

6,00 € statt 12,00 €

Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Auszubildende, Ableistende eines Berufsfindungsjahres, Ableistende eines freiwilligen Sozialen Jahres, Ableistende eines freiwilligen Ökologischen Jahres, Empfänger/innen von laufenden Leistungen nach dem SGB II und dem 3. und 4. Kapitel SGB XII

 

 

Von der Gebührenpflicht sind befreit

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schülerinnen und Schüler, Studierende an Hoch- oder Fachhochschulen, Erziehungs- oder Lehrkräfte an Kindergärten und Schulen zum Zwecke der Leseförderung oder einer sonstigen Unterrichtshilfe, durch die Jugendämter anerkannte Jugendgruppenleiter/innen, Inhaber einer gültigen OstseeCard.

alle Vergünstigungen nicht auf Schönberger Bürgerinnen und Bürger beschränkt

 

 

 

 

Strandbenutzungs-gebühr

Kurabgabesatzung

Saisongebühr
10,00 €

für Einwohner und die in der Gemeinde im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Personen für die gesamte kurabgabepflichtige Zeit

 

 

 

 

 

 

0,00 €

Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren

 

Es wird deutlich, dass die von der Gemeinde Schönberg festgelegten Tarife und Gebühren sehr unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der begünstigten Personenkreise und der Ermäßigungshöhe treffen. Die Ermäßigungen im Bereich Schönberg kulturell sind sehr gering und eher nicht geeignet, bedürftigen Personen die Teilnahme an solchen Veranstaltungen zu ermöglichen.

 

Transferleistungsbezieher mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schönberg

 

Transferleistungsart

Personen unter 65 J.

Personen über 65 J.

Gesamt

 

 

 

 

Asylbewerberleistungsgesetz

169

1

170

 

 

 

 

SGB XII, 3. u. 4. Kapitel

21

66

87

 

 

 

 

Wohngeldgesetz

46

18

64

 

 

 

 

SGB II

304

0

304

 

 

 

 

Bildungs- und Teilhabe
für Wohngeld- und Kinder-
zuschlagsbezieher

19

0

19

 

 

 

 

Summe

559

85

644

Stand:

07.06.2019

Daten SGB II aus Feb. 2019

 

Es wäre zunächst grundsätzlich zu entscheiden, ob Vergünstigungen zur Teilhabe am sozialen Leben nur für bestimmte Altersgruppe oder für alle aus sozialen Gründen finanziell Bedürftigen realisiert werden sollen. Außerdem wäre festzulegen, ob die Begünstigungen für alle Menschen oder nur für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schönberg gewährt werden.

 

Verfahrensvorschlag:

 

·         Die Gemeinde Schönberg vereinheitlicht mit Wirkung vom 01.01.2020 die Kriterien zur Ermäßigung von Gebühren und Entgelten aus sozialen Gründen. Begünstigt werden sollen Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz, dem 3. und 4. Kapitel des 12. Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe und Grundsicherung), dem 2. Buch des Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II) und von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz sowie Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 50%, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Ableistende eines sozialen, ökologischen oder kulturellen Freiwilligenjahres oder Teilnehmende an einem Berufsfindungsjahre.

·         Einzelne Ermäßigungen und Leistungen können auf Schönberger Bürgerinnen und Bürger beschränkt werden.

·         Zur Überprüfung der berechtigten Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen soll ein möglichst einfaches Nachweisverfahren entwickelt werden, bei dem die anspruchsberechtigten Personen in der Öffentlichkeit ihren sozialen Status nicht offenlegen müssen.

·         Folgende Vergünstigungen sollen zunächst gewährt werden:

 

Schönberg kulturell

Ermäßigung um 25 %, der ermäßigte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro abgerundet

Gemeindebücherei

Gebührenbefreiung

Strandnutzungsgebühr

Gebührenbefreiung für Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Schönberg

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die durch Beschluss getroffenen Regelungen (Schönberg kulturell) und die jeweiligen Gebührensatzungen hinsichtlich einheitlicher Regelungen zur Ermäßigung aus sozialen Gründen entsprechend des Verwaltungsvorschlages anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Satzungsänderungsvorschläge und Empfehlungen zur Tarifgestaltung im Entgeltbereich sowie ein praktikables Nachweisverfahren zu erarbeiten.