Sachverhalt:
Bei den Recherchen zur Einrichtung eines Seniorenpasses ist aufgefallen,
dass die aktuellen Vergünstigungen der Gemeinde Schönberg, die aus sozialen
Gründen für unterschiedliche Gebühren und Entgelte gewährt werden, hinsichtlich
der Kriterien sehr uneinheitlich gestaltet sind:
Aktuelle Vergünstigungen
der Gemeinde Schönberg aus sozialen Gründen:
Leistung |
Rechtsgrundlage |
Vergünstigung |
Personenkreis |
Schönberg
kulturell |
Gremien
Beschluss |
Ermäßigung
um 2 € für Tickets bis 20 € |
Schwerbehinderte mit GdB ab 50% |
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Nutzung
der |
Büchereisatzung |
Jahresgebühr |
Familien
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6,00
€ statt 12,00 € |
Wehr-
und Bundesfreiwilligendienstleistende, Auszubildende, Ableistende eines
Berufsfindungsjahres, Ableistende eines freiwilligen Sozialen Jahres,
Ableistende eines freiwilligen Ökologischen Jahres, Empfänger/innen von
laufenden Leistungen nach dem SGB II und dem 3. und 4. Kapitel SGB XII |
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Von
der Gebührenpflicht sind befreit |
Kinder
und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schülerinnen und
Schüler, Studierende an Hoch- oder Fachhochschulen, Erziehungs- oder
Lehrkräfte an Kindergärten und Schulen zum Zwecke der Leseförderung oder
einer sonstigen Unterrichtshilfe, durch die Jugendämter anerkannte Jugendgruppenleiter/innen,
Inhaber einer gültigen OstseeCard. |
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Strandbenutzungs-gebühr |
Kurabgabesatzung |
Saisongebühr |
für
Einwohner und die in der Gemeinde im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
stehenden Personen für die gesamte kurabgabepflichtige Zeit |
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0,00
€ |
Kinder-
und Jugendliche unter 18 Jahren |
Es wird deutlich, dass die von der Gemeinde Schönberg festgelegten
Tarife und Gebühren sehr unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der
begünstigten Personenkreise und der Ermäßigungshöhe treffen. Die Ermäßigungen
im Bereich Schönberg kulturell sind sehr gering und eher nicht geeignet,
bedürftigen Personen die Teilnahme an solchen Veranstaltungen zu ermöglichen.
Transferleistungsbezieher
mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schönberg
Transferleistungsart |
Personen unter 65 J. |
Personen über 65 J. |
Gesamt |
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Asylbewerberleistungsgesetz |
169 |
1 |
170 |
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SGB XII, 3. u. 4. Kapitel |
21 |
66 |
87 |
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Wohngeldgesetz |
46 |
18 |
64 |
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SGB II |
304 |
0 |
304 |
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Bildungs- und Teilhabe |
19 |
0 |
19 |
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Summe |
559 |
85 |
644 |
Stand: |
07.06.2019 |
Daten SGB II aus Feb. 2019 |
Es wäre zunächst grundsätzlich zu entscheiden, ob Vergünstigungen zur
Teilhabe am sozialen Leben nur für bestimmte Altersgruppe oder für alle aus sozialen
Gründen finanziell Bedürftigen realisiert werden sollen. Außerdem wäre
festzulegen, ob die Begünstigungen für alle Menschen oder nur für Bürgerinnen
und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schönberg gewährt werden.
Verfahrensvorschlag:
·
Die
Gemeinde Schönberg vereinheitlicht mit Wirkung vom 01.01.2020 die Kriterien zur
Ermäßigung von Gebühren und Entgelten aus sozialen Gründen. Begünstigt werden
sollen Empfänger von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
dem Wohngeldgesetz, dem 3. und 4. Kapitel des 12. Buches des Sozialgesetzbuches
(Sozialhilfe und Grundsicherung), dem 2. Buch des Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld
II) und von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz sowie
Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 50%, Schülerinnen und Schüler,
Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Wehr- und
Bundesfreiwilligendienstleistende, Ableistende eines sozialen, ökologischen
oder kulturellen Freiwilligenjahres oder Teilnehmende an einem Berufsfindungsjahre.
·
Einzelne
Ermäßigungen und Leistungen können auf Schönberger Bürgerinnen und Bürger
beschränkt werden.
·
Zur
Überprüfung der berechtigten Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen soll ein
möglichst einfaches Nachweisverfahren entwickelt werden, bei dem die anspruchsberechtigten
Personen in der Öffentlichkeit ihren sozialen Status nicht offenlegen müssen.
·
Folgende
Vergünstigungen sollen zunächst gewährt werden:
Schönberg kulturell |
Ermäßigung um 25 %, der
ermäßigte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro abgerundet |
Gemeindebücherei |
Gebührenbefreiung |
Strandnutzungsgebühr |
Gebührenbefreiung für Einwohnerinnen und
Einwohner mit Hauptwohnsitz in Schönberg |
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die durch Beschluss getroffenen Regelungen (Schönberg kulturell) und die jeweiligen Gebührensatzungen hinsichtlich einheitlicher Regelungen zur Ermäßigung aus sozialen Gründen entsprechend des Verwaltungsvorschlages anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Satzungsänderungsvorschläge und Empfehlungen zur Tarifgestaltung im Entgeltbereich sowie ein praktikables Nachweisverfahren zu erarbeiten.