Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO ist der Verbandsvorsteher
verpflichtet, der Verbandsvertretung mindestens halbjährlich über die
geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen
kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 10.000 € festgelegt. In diesen Fällen
gilt die Zustimmung der Verbandsvertretung als erteilt.
Es ist folgende unerhebliche überplanmäßige
Ausgabe bis zum 01. Juli 2019 entstanden:
Haushaltsstelle: 2111.93500
„Grundschule Schwartbuck,
Erwerb bewegliches Vermögen“
Haushaltsansatz 2019: 4.000,00 €
verfügt: 5.889,46
€
Überschreitung: 1.889,46 €
Begründung: Erwerb
einer Reinigungsmaschine Ende 2018
Deckungsvorschlag: Minderausgaben bei der
HHST: 2812.93550 “Beschaffung Multifunktionsfahrzeug“
Darüber hinaus ist keine erhebliche überplanmäßige Ausgabe, die den in der
Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 10.000 € übersteigt, bis zum 01.
Juli 2019 entstanden.