Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SV/IV/067/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 82 GO ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der Verbandsvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 10.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Verbandsvertretung als erteilt.

Es ist folgende unerhebliche überplanmäßige Ausgabe bis zum 01. Juli 2019 entstanden:

 

Haushaltsstelle:                            2111.93500 „Grundschule Schwartbuck,

Erwerb bewegliches Vermögen“

Haushaltsansatz 2019:                  4.000,00 €

verfügt:                                      5.889,46 €

Überschreitung:                              1.889,46 €

Begründung:                               Erwerb einer Reinigungsmaschine Ende 2018

Deckungsvorschlag:                      Minderausgaben bei der HHST: 2812.93550 “Beschaffung Multifunktionsfahrzeug“

 

 

Darüber hinaus ist keine erhebliche überplanmäßige Ausgabe, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 10.000 € übersteigt, bis zum 01. Juli 2019 entstanden.