Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde Probsteierhagen mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 3.643.600 € und Ausgaben in Höhe von 3.814.800 € aus. Der
Verwaltungshaushalt ist damit nicht ausgeglichen, es besteht ein Sollfehlbetrag
von 171.200 €. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer
Größenordnung von je 618.500 EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 449.500 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 67.500
EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt
einer Kreditaufnahme i.H.v. 400.100 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung
eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Aufgrund des nicht ausgeglichenen
Haushaltes bedarf diese Kreditaufnahme der Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern
ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Gemeinde
Probsteierhagen nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2019 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Lenkungsausschuss:
Der
Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die
Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen
sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanz- und Lenkungsausschusses beschließt die
Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.