Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der
Gemeinde Probsteierhagen ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der
Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen
über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für
unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die
Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung
mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der
Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist,
sind im laufenden Haushaltsjahr 2019 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage unter Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben von 343,67 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten
Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe von 63.029,83 € entstanden. Auch
hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 343,67 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 63.029,83 € wird die Zustimmung erteilt.