Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der
Gemeinde Prasdorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist,
sind im laufenden Haushaltsjahr 2019 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 251,98 €
entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der
Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, keine
entstanden.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 251,98 € zur Kenntnis.