Sachverhalt:
Gemäß § 82 Absatz 1 und § 84 Absatz 1 GO i.V.m. § 4
der Haushaltssatzung der Gemeinde Laboe ist der Bürgermeister verpflichtet, der
Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über und
außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten. Der
Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie die
über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, für
deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der
Haushaltssatzung mit 5.500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung
der Gemeindevertretung als erteilt.
Es sind folgende unerhebliche
überplanmäßige Ausgaben bis zum 1. Juli 2019 entstanden:
Haushaltsstelle: 2901.63900
„Kosten Schülerbeförderung“
Haushaltsansatz 2019: 5.500,00 €
verfügt: 5.613,31
€
Überschreitung: 113,31 €
Begründung: Erhöhte
Abrechnung aus 2018 vom Kreis Plön
Deckungsvorschlag: Gewerbesteuermehreinnahmen
Haushaltsstelle: 2901.71700
„Zuschuss an die SFK“
Haushaltsansatz 2019: 2.000,00 €
verfügt: 2.380,00
€
Überschreitung: 380,00 €
Begründung: Erhöhte
Kosten aus 2018 in 2019 abgerechnet
Deckungsvorschlag: Gewerbesteuermehreinnahmen
Haushaltsstelle: 6300.96000
„Weiterentwicklung Ortszentrum“
Haushaltsansatz 2019: 0,00 €
Haushaltsrest aus 2018: 9.418,76 €
verfügt: 10.265,53
€
Überschreitung: 846,77 €
Begründung: Bei der
Baumaßnahme Stromversorgung Probsteier Platz erhöhter Stundenaufwand für
Montagearbeiten
Deckungsvorschlag: Minderausgaben für Tilgung
durch die zeitversetzte Kreditaufnahme erst im Herbst
Darüber hinaus ist keine erhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgabe, die den
in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 5.500,00 € übersteigt,
bis zum 01. Juli 2019 entstanden.