Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Fahren
Vorlage
FAHRE/BV/034/2019
Aktenzeichen
013.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren haben Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen. Aus diesem Grunde wurde mit Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 15. Mai 2018 das Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden aktualisiert.

 

Der anliegende Entwurf beinhaltet gegenüber der Hauptsatzung aus dem Jahr 2004 hauptsächlich nachfolgend aufgeführte Änderungen:

 

  1. Der Aufgabenkatalog für die „Bürgermeisterin / den Bürgermeister“ nach § 2 wurde erweitert und die Wertgrenzen übernommen bzw. aktualisiert.
  2. Der § 3 „Gleichstellungsbeauftragte“ wurde neu aufgenommenen.
  3. Alle Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich. Der § 3 Abs. 2 wurde nicht in die Neufassung übernommen, danach tagt der Finanzausschuss nichtöffentlich.
  4. Die Formulierung des § 6 „Einwohnerversammlung“ wurde aktualisiert. Bisher sollte der Vorsitzende einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner  einberufen. Mit der Neufassung kann der Vorsitzende eine Versammlung einberufen.
  5. Im § 7 wurden die Wertgrenzen aktualisiert und die empfohlene Formulierung der Kommunalaufsicht des Kreises Plön übernommen.
  6. Die Regelungen in § 9 zu den „Veröffentlichungen“ sind u.a. nach den gesetzlichen Vorgaben angepasst worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Fahren.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde

Fahren gemäß Entwurf.