Die
Kommunalaufsicht des Kreises Plön hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass
die §§ 2 und 3 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Fahren hinsichtlich der
Nichtzahlung von Sitzungsgeld zu ändern sind.
Auch das Gemeindeprüfungsamt weist in seinem
letzten Prüfungsbericht zu Recht darauf hin, dass die bisherige Regelung im § 2
der Entschädigungssatzung, kein Sitzungsgeld zu zahlen, rechtswidrig ist.
Um der
geltenden Rechtslage zu entsprechen, wird empfohlen, in der Änderungssatzung
die Formulierung laut Entwurf, zu verwenden.
Außerdem
sind die in § 7 geregelten Reisekosten dem aktuellen Reisekostenrecht
anzupassen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Fahren über die Entschädigung der in der Gemeinde Fahren tätigen Ehrenbeamtinnen
und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger
(Entschädigungssatzung).
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Fahren
über die Entschädigung der in der Gemeinde
Fahren tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen
Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) gemäß Entwurf.