Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Flom-Ortsteil Heidkate, nördlich des MIttelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33"
hier: Erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
WISCH/BV/029/2019
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wisch hat in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 02.04.2019 den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Flom-Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelwegs, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ gefasst.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch wurde durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Amtsverwaltung Probstei, so wie Bereitstellung auf der Internetseite des Amtes Probstei in dem Zeitraum vom 15.04.2019 bis 17.05.2019 durchgeführt. Dies wurde am 05.04.2019 im Probsteier Herold bekannt gegeben. Die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch wurde mit Schreiben vom 12.04.2019 eingeleitet. Es wurde um eine Stellungnahme bis 17.05.2019 gebeten.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen, den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Entwurf der Neufassung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet „Flom-Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelwegs, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ damit zu beschließen und zur erneuten Offenlegung zu bestimmen. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs.3 S.1 Baugesetzbuch sodann erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Abgabe von Anregungen und Stellungnahmen sollte gemäß § 4a Abs.3 S.2 Baugesetzbuch auf die geänderten bzw. ergänzten Teile eingeschränkt werden. Während der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Das erneute Beteiligungsverfahren kann gemäß § 4a Abs.3 S.3 Baugesetzbuch angemessen verkürzt werden. Vorzuschlägen wäre eine Dauer von zwei Wochen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Abwägungsvorschläge

-       Planunterlagen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung  der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Flom-Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelwegs, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung und der Umweltbericht mit landschaftsplanerischer Stellungnahme werden gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer von zwei Wochen in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Anregungen und Stellungnahmen sind lediglich zu den Änderungen bzw. Ergänzungen vorzutragen.