Sachverhalt:
In seiner Sitzung am
14. November 2018 hat der Werkausschuss "Hafen, Tourismus und
Schwimmhalle" die Werkleitung
beauftragt, ein Konzept zur Strandkontrolle für die kommende Saison zu
erarbeiten, welches eine engmaschige Durchsetzung der o.g. Satzungen garantiert
und die kostenintensive Vermüllung des Strandes eindämmt, bzw. die Verursacher
zur Rechenschaft zieht.
Die Bemühungen, den
Arbeits- und Anbietermarkt für Strandkontrollen zu überprüfen und ggf.
Kontrolleure für die Aufgabe zu gewinnen, waren in der Folgezeit nicht
erfolgreich. Der tätliche Übergriff auf einen Strandkontrolleur im Jahre 2018
hat dabei sicher nicht dazu beigetragen, geeignete Arbeitskräfte oder Aushilfen
für diese Aufgabe zu motivieren und zu akquirieren.
Vor diesem
Hintergrund wird für die Saison 2019 vorgeschlagen, ein Konzept mit Servicekräften,
bei deren Tätigkeit eine zuvorkommende,
gastfreundliche Beratung im Vordergrund steht, anzufahren. Damit einher
gehend kann eine Imageverbesserung in Richtung Gastfreundlichkeit und
Willkommenskultur eintreten.
Dieser Service könnte
in zwei nachstehenden Varianten in der kommenden Saison durchgeführt werden.
Für beide Varianten gilt, dass nach der Saison eine Evaluierung über die
Zweckmäßigkeit und Erfahrungen in der Saison durchgeführt werden sollte.
Variante
A:
Im Zeitraum
von Juni bis September könnten die folgenden fünf Strandeingänge:
-
Eingang
am Ocean Eleven
-
Eingang
an der Musik Muschel
-
Eingang
am Strandland Kiosk
-
Eingang
rechts der Lesehalle
-
Eingang
in der Verlängerung des Wiesenwegs
-
in ausgewählten Zeiträumen mit “Servicepersonal“
versehen werden, welche die StrandbesucherInnen freundlich, vor dem Betreten des Strandes, auf die
zu entrichtende Gebühr aufmerksam machen und die Gäste freundlich in die
Handhabung der Strandkartenautomaten einweist. Dieses Vorgehen wirkt, im
Gegensatz zu den Kontrollen am Strandkorb, weniger repressiv und trägt zu einer
entspannten Kommunikation bei. In diversen Nordseebädern wird eine solche Kontrolle
vor dem Strandbesuch in stationären Einrichtungen an den Strandeingängen durchgeführt.
Das Personal bestünde aus geschulten Mitarbeitern
eines Sicherheitsunternehmens.
Zur Durchführung der Maßnahme würden an den Standeingängen Faltpavillons für
das Personal aufgebaut werden. Die Dauer der Maßnahme, würde aus arbeitszeitrechtlichen
und betriebsbedingten Gründen nicht länger als 6 Stunden dauern. Ein
klassischer Zeitpunkt/raum
wäre bspw. am Wochenende von 10:00 – 16:00 Uhr.
Die Kosten der Maßnahme betragen ca. 600,00 € je Einsatztag.
Variante
B:
Im Zeitraum von Juni bis September fragen regelmäßig
2 Servicekräfte die Gäste an den Strandkörben freundlich nach deren Kurkarte,
Strandkarte bzw. Einwohnerstrandkarte. Sollten die Gäste nicht im Besitz einer
Kurkarte sein, so stehen die Servicekräfte beim Lösen einer solchen am
Strandkartenautomat beratend zur Seite. Die Servicekräfte sollen jeglichen
Anschein von repressivem Vorgehen vermeiden und eine starke Kundenorientierung
in Ihrem Handeln erkennen lassen.
Das Personal sollte in einheitlicher Kleidung
auftreten, die sie schon von weitem erkennbar machen.
Das Servicepersonal wäre im Vergleich zu Variante A
in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis beim Eigenbetrieb angestellt. Bei
entsprechender Geeignetheit des Personals kann auch das Kassieren der Gebühren
in die Tätigkeit aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss stimmt der Variante A / der Variante B des Konzeptes zur Einhaltung der Satzung über die Erhebung einer Strandkurabgabe zu.
2. Über das Ergebnis der Maßnahme ist dem Ausschuss zu Jahresbeginn 2020 zu berichten.