Betreff
Servicebereich Strand
Vorlage
LABOE/BV/324/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 14. November 2018 hat der Werkausschuss "Hafen, Tourismus und Schwimmhalle"  die Werkleitung beauftragt, ein Konzept zur Strandkontrolle für die kommende Saison zu erarbeiten, welches eine engmaschige Durchsetzung der o.g. Satzungen garantiert und die kostenintensive Vermüllung des Strandes eindämmt, bzw. die Verursacher zur Rechenschaft zieht.

 

Die Bemühungen, den Arbeits- und Anbietermarkt für Strandkontrollen zu überprüfen und ggf. Kontrolleure für die Aufgabe zu gewinnen, waren in der Folgezeit nicht erfolgreich. Der tätliche Übergriff auf einen Strandkontrolleur im Jahre 2018 hat dabei sicher nicht dazu beigetragen, geeignete Arbeitskräfte oder Aushilfen für diese Aufgabe zu motivieren und zu akquirieren.

 

Vor diesem Hintergrund wird für die Saison 2019 vorgeschlagen, ein Konzept mit Servicekräften, bei deren Tätigkeit eine zuvorkommende,  gastfreundliche Beratung im Vordergrund steht, anzufahren. Damit einher gehend kann eine Imageverbesserung in Richtung Gastfreundlichkeit und Willkommenskultur eintreten.  

 

Dieser Service könnte in zwei nachstehenden Varianten in der kommenden Saison durchgeführt werden. Für beide Varianten gilt, dass nach der Saison eine Evaluierung über die Zweckmäßigkeit und Erfahrungen in der Saison durchgeführt werden sollte. 

 

 

Variante A:  

Im  Zeitraum von Juni bis September könnten die folgenden fünf Strandeingänge:

-          Eingang am Ocean Eleven

-          Eingang an der Musik Muschel

-          Eingang am Strandland Kiosk

-          Eingang rechts der Lesehalle

-          Eingang in der Verlängerung des Wiesenwegs

-           

in ausgewählten Zeiträumen mit “Servicepersonal“ versehen werden, welche die StrandbesucherInnen freundlich, vor dem Betreten des Strandes, auf die zu entrichtende Gebühr aufmerksam machen und die Gäste freundlich in die Handhabung der Strandkartenautomaten einweist. Dieses Vorgehen wirkt, im Gegensatz zu den Kontrollen am Strandkorb, weniger repressiv und trägt zu einer entspannten Kommunikation bei. In diversen Nordseebädern wird eine solche Kontrolle vor dem Strandbesuch in stationären Einrichtungen an den Strandeingängen durchgeführt.  

 

Das Personal bestünde aus geschulten Mitarbeitern eines Sicherheitsunternehmens.  
Zur Durchführung der Maßnahme würden an den Standeingängen Faltpavillons für das Personal aufgebaut werden. Die Dauer der Maßnahme, würde aus arbeitszeitrechtlichen und betriebsbedingten Gründen nicht länger als 6 Stunden dauern. Ein klassischer Zeitpunkt/raum
wäre bspw. am Wochenende von 10:00 – 16:00 Uhr.
Die Kosten der Maßnahme betragen ca. 600,00 € je Einsatztag. 

 

Variante B:

Im Zeitraum von Juni bis September fragen regelmäßig 2 Servicekräfte die Gäste an den Strandkörben freundlich nach deren Kurkarte, Strandkarte bzw. Einwohnerstrandkarte. Sollten die Gäste nicht im Besitz einer Kurkarte sein, so stehen die Servicekräfte beim Lösen einer solchen am Strandkartenautomat beratend zur Seite. Die Servicekräfte sollen jeglichen Anschein von repressivem Vorgehen vermeiden und eine starke Kundenorientierung in Ihrem Handeln erkennen lassen.

Das Personal sollte in einheitlicher Kleidung auftreten, die sie schon von weitem erkennbar machen. 

Das Servicepersonal wäre im Vergleich zu Variante A in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis beim Eigenbetrieb angestellt. Bei entsprechender Geeignetheit des Personals kann auch das Kassieren der Gebühren in die Tätigkeit aufgenommen werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Ausschuss stimmt der Variante A / der Variante B des Konzeptes zur Einhaltung der Satzung über die Erhebung einer Strandkurabgabe zu.

 

2.    Über das Ergebnis der Maßnahme ist dem Ausschuss zu Jahresbeginn 2020 zu berichten.