Betreff
Beratung über die Einrichtung eines Seniorenpasses
Vorlage
SCHÖN/BV/416/2019
Aktenzeichen
III.4-4700.16
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Im Dezember 2013 stellte die SPD-Fraktion den Antrag auf Einführung eines Seniorenpasses.

 

Die Thematik wurde in den Jahren 2014 und 2015 im Dialog mit dem Seniorenbeirat im Sozialausschuss intensiv diskutiert. In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.09.2015 wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

 

„Die Gemeindevertretung beschließt auf der Basis  der beratenen Eckpunkte die Einführung eines Seniorenpasses und beauftragt den Bürgermeister, gemeinsam mit der Amtsverwaltung die weiteren Schritte zu erarbeiten und dem Sozialausschuss vorzulegen.“

 

In der Sitzung vom 23.04.2015 kamen die Sozialausschussmitglieder überein, auf der Basis eines Vorschlages des damaligen Bürgermeisters Dirk Osbahr, die Angebote eines Seniorenpasses zunächst auf Vergünstigungen im Bereich Schönberg kulturell zu reduzieren, ein neues Konzept entwickeln zu wollen.

 

Durch den Bürgermeisterwechsel ist bisher keine weitere Diskussion der Thematik erfolgt, im Haushalt wurden aber jährlich 2.000 € zur Finanzierung eines Seniorenpasses bereitgestellt (HHST 16.4700.65000), jedoch nicht in Anspruch genommen.

 

In der Sitzung des Sozialausschusses vom 2.4.2019 hat Bürgermeister Kokocinski auf Nachfrage des Seniorenbeiratsvorsitzenden angekündigt, in einer der nächsten Sitzungen des Sozialausschusses eine Beschlussvorlage zu dieser Thematik vorzulegen.

 

Grundsätzliche Überlegungen:

 

Ein Seniorenpass soll bedürftigen Seniorinnen und Senioren durch finanzielle Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme kostenpflichtiger öffentlicher Veranstaltungen eine soziale Teilhabe ermöglichen.

 

Bedürftigkeit aus sozialen Gründen aufgrund eines geringen Einkommens ist in der Realität jedoch nicht nur bei Seniorinnen und Senioren, sondern auch in allen anderen Altersgruppen gegeben.

 

Es wäre daher zunächst grundsätzlich zu entscheiden, ob Vergünstigungen zur Teilhabe am sozialen Leben nur für die Altersgruppe der Seniorinnen und Senioren oder für alle aus sozialen Gründen finanziell Bedürftigen realisiert werden sollen. Außerdem wäre festzulegen, ob die Begünstigungen für alle Menschen oder nur für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schönberg gewährt werden.

 

Außerdem wäre ggf. die Altersgrenze für die Möglichkeit der Nutzung eines Seniorenpasses festzulegen. Das passive und aktive Wahlrecht zum Schönberger Seniorenbeirat beginnt mit der Vollendung des 60sten Lebensjahres, der Eintritt in die Altersrente jedoch erst später.

 

 

Aktuelle Vergünstigungen der Gemeinde Schönberg aus sozialen Gründen:

 

Leistung

Rechtsgrundlage

Vergünstigung

Personenkreis

Schönberg

kulturell

Gremien Beschluss

Ermäßigung um 2 € für Tickets bis 20 €
Ermäßigung um 3 € für Tickets ab 20 €
nur im Vorverkauf

Schwerbehinderte mit GdB ab 50%
Schüler / Studenten
Arbeitssuchende
Empfänger von Hartz IV
Inhaber Ehrenamtskarte
nicht auf Schönberger Bür-
gerinnen und Bürger beschränkt

 

 

 

 

Nutzung der
Gemeindebücherei

Büchereisatzung

Jahresgebühr
18,00 € statt 12,00 p.Person

Familien
(alle zu einem Haushalt gehörigen Angehörigen)

 

 

 

 

 

 

6,00 € statt 12,00 €

Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Auszubildende, Ableistende eines Berufsfindungsjahres, Ableistende eines freiwilligen Sozialen Jahres, Ableistende eines freiwilligen Ökologischen Jahres, Empfänger/innen von laufenden Leistungen nach dem SGB II und dem 3. und 4. Kapitel SGB XII

 

 

 

 

 

 

Von der Gebührenpflicht sind befreit

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schülerinnen und Schüler, Studierende an Hoch- oder Fachhochschulen, Erziehungs- oder Lehrkräfte an Kindergärten und Schulen zum Zwecke der Leseförderung oder einer sonstigen Unterrichtshilfe, durch die Jugendämter anerkannte Jugendgruppenleiter/innen, Inhaber einer gültigen OstseeCard.

alle Vergünstigungen nicht auf Schönberger Bürgerinnen und Bürger beschränkt

 

 

 

 

Strandbenutzungs-gebühr

Kurabgabesatzung

Saisongebühr
10,00 €

für Einwohner und die in der Gemeinde im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Personen für die gesamte kurabgabepflichtige Zeit

 

 

 

 

 

 

0,00 €

Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren

 

Es wird deutlich, dass die von der Gemeinde Schönberg festgelegten Tarife und Gebühren sehr unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der begünstigten Personenkreise und der Ermäßigungshöhe treffen. Die Ermäßigungen im Bereich Schönberg kulturell sind sehr gering und eher nicht geeignet, bedürftigen Personen die Teilnahme an solchen Veranstaltungen zu ermöglichen.

 

Transferleistungsbezieher mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schönberg

 

Transferleistungsart

Personen unter 65 J.

Personen über 65 J.

Gesamt

 

 

 

 

Asylbewerberleistungsgesetz

169

1

170

 

 

 

 

SGB XII, 3. u. 4. Kapitel

21

66

87

 

 

 

 

Wohngeldgesetz

46

18

64

 

 

 

 

SGB II

304

0

304

 

 

 

 

Bildungs- und Teilhabe
für Wohngeld- und Kinder-
zuschlagsbezieher

19

0

19

 

 

 

 

Summe

559

85

644

Stand:

07.06.2019

Daten SGB II aus Feb. 2019

 

Beispiele anderer Kommunen:

 

Seniorenpass Landeshauptstadt Kiel

(siehe Anlage)

Begünstigungen und Befreiungen für bedürftige Seniorinnen und Senioren ab 63 / 65 Jahren, auch mit Wertmarken zum Einsatz bei bestimmten Drittanbietern

Seniorenpass des Seniorenbeirates der Gemeinde Heikendorf

(siehe Anlage)

Gutscheinheft zum Preis von 20,00 € für alle Seniorinnen und Senioren. Passpreis kann nicht ermäßigt oder kostenfrei ausgegeben werden. Es werden ca. 130 Pässe pro Jahr verkauft. Die Gemeinde Heikendorf unterstützt das Angebot mit jährlich 3.000 €

 

Verfahrensvorschlag:

 

·         Die Gemeinde Schönberg führt ab dem 01.08.2019 einen Schönbergpass ein, mit dem Empfängern von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz, dem 3. und 4. Kapitel des 12. Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe und Grundsicherung), dem 2. Buch des Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II) und von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz sowie Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 50%, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Ableistende eines sozialen, ökologischen oder kulturellen Freiwilligenjahres oder Teilnehmende an einem Berufsfindungsjahres Ermäßigungen oder Befreiungen bei der Inanspruchnahme gemeindlicher Leistungen erhalten.

·         Einzelne Ermäßigungen und Leistungen können auf Schönberger Bürgerinnen und Bürger beschränkt werden.

·         Zur Inanspruchnahme der jeweiligen Befreiung oder Ermäßigung ist die Vorlage des Schönbergpasses erforderlich, den die Kulturabteilung der Gemeinde Schönberg gegen Vorlage von Nachweisen aus denen die Zugehörigkeit zu den o.g. Begünstigungsberechtigten hervorgeht, mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten ausstellt.

·         Folgende Vergünstigungen werden zunächst gewährt:

 

Schönberg kulturell

Ermäßigung um 25 %, der ermäßigte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro abgerundet

Gemeindebücherei

Gebührenbefreiung

Strandnutzungsgebühr

Gebührenbefreiung für Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Schönberg

 

·       Die durch Beschluss getroffenen Regelungen (Schönberg kulturell) und die jeweiligen Gebührensatzungen sind entsprechend anzupassen.

·       Der Seniorenbeirat erhält die Möglichkeit, orientiert am Beispiel des Heikendorfer Seniorenpasses, für einen noch näher zu definierenden Personenkreis zusätzliche Vergünstigungen mit Dritten auszuhandeln und hierfür die bei Haushaltsstelle 16.4700.65000 bereitgestellten gemeindlichen Mittel einzusetzen. Dazu kann der Beirat Sponsoringmittel einwerben und den Seniorenpass gegen einen angemessenen Verkaufspreis, der jedoch für die o.g. begünstigten Personenkreise zu einem stark reduzierten Preis oder kostenfrei abgeben werden soll, anbieten.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Informationen zum Seniorenpass 2018 der Landeshauptstadt Kiel

-       Informationen zum Seniorenpass 2019/20 des Seniorenbeirates Heikendorf


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Schaffung eines Schönbergpasses und des zusätzlichen Seniorenpasses entsprechend des Verwaltungsvorschlages.