Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 A für das Gebiet "nordöstlich des bestehenden Yachthafens Baltic Bay"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
LABOE/BV/314/2019
Aktenzeichen
III.2.1/11-B35A
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Laboe hat in der Sitzung des Bauausschusses vom 12.09.2017 den Aufstellungsbeschluss  zum Bebauungsplan Nr. 35 A für das Gebiet „nordöstlich des bestehenden Yachthafens Baltic Bay“ gefasst.

 

Nach der Vorstellung der Planinhalte in der Sitzung des Bauausschusses am 15.01.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als öffentliche Auslegung in der Zeit vom 12. bis 23. April 2019 durchgeführt.

Die vorzeitige Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 31.01.2019 eingeleitet.

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde im Anschluss hinsichtlich des Schallschutzes nochmals überarbeitet.

 

In der Anlage wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35 A als Gestaltungsplan sowie als Rechtsplan mit Begründung Umweltbericht und schalltechnischer Untersuchung beigefügt mit der Empfehlung, den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zu fassen. Herr Dr. Heisel vom Planungsbüro Projekt Zentrum 99 GmbH wird die Planunterlagen in der Sitzung erläutern. 


Anlagenverzeichnis:

 

- Gestaltungsplan

- Rechtsplan

- Begründung

- schalltechnische Untersuchung

- Umweltbericht

- Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bauausschuss beschließt die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Der Bauausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35 A in der vorliegenden Fassung bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung, die schalltechnische Untersuchung und der Umweltbericht werden gebilligt.

Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Homepage des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.