Betreff
Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe
Vorlage
STEIN/BV/052/2019
Aktenzeichen
II.1.3
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die Gemeinde Stein erwägt die Einführung einer Tourismus-Taxe. Gemäß § 3 Absatz 5 Kommunalabgabengesetz darf eine solche Steuer nicht erhoben werden, wenn eine Kur- oder Tourismusabgabe erhoben wird. Daher ist es mit der Einführung einer Steuer auf Übernachtungsleistungen notwendig, die bisherig gültige Tourismusabgabe enden zu lassen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf 3. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Stein.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage vorliegende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Stein.