Betreff
Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe
Vorlage
STEIN/BV/052/2019
Aktenzeichen
II.1.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stein erwägt die Einführung einer Tourismus-Taxe. Gemäß § 3 Absatz 5 Kommunalabgabengesetz darf eine solche Steuer nicht erhoben werden, wenn eine Kur- oder Tourismusabgabe erhoben wird. Daher ist es mit der Einführung einer Steuer auf Übernachtungsleistungen notwendig, die bisherig gültige Tourismusabgabe enden zu lassen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf 3. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Stein.


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage vorliegende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Stein.