Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 für das Gebiet "nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofsweg und westlich der Strandstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/410/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Schulverband Probstei hat mitgeteilt, dass die vorhandene Sporthalle auf dem Gelände der Schule zwischenzeitlich überaltert ist und auch nicht mehr den heutigen Erfordernissen entspricht. Eine Sanierung der Sporthalle ist aus Kostengründen nicht sinnvoll, sodass nunmehr der Neubau einer Sporthalle unmittelbar nördlich der vorhandenen Halle geplant wird. Es ist vorgesehen, die alte Halle nach Fertigstellung der neuen Halle abzureißen. 

 

Der Standort der neu geplanten Sporthalle ist im geltenden Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsfläche dargestellt. Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Kirche hat bereits signalisiert, dass die Fläche auch in der Zukunft nicht benötigt wird und aus diesem Grunde für den Bau der neuen Sporthalle zur Verfügung gestellt werden kann. Die Umsetzung der Planung erfordert jedoch eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Anliegend wird eine Karte mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 71 beigefügt. Der Geltungsbereich ist zunächst vorläufig festgelegt worden, im Rahmen des Planverfahrens kann der Geltungsbereich durchaus noch geändert und angepasst werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Karte mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 für das Gebiet „nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofsweg und westlich der Strandstraße“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro Projekt-Zentrum 99 GmbH, Herrn Dr. Heisel, für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Muhs Landschaftsarchitekten, Herrn Muhs und für Erstellung eines Verkehrs- und Lärmgutachtens dem Planungsbüro Wasser- und Verkehrskontor Neumünster, Herrn Hinz, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Schulverband Probstei zu erstatten.