Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 12.03.2019 hatte der Ausschuss für Bildung,
Soziales, Kultur und Sport beschlossen, den Entwurf einer neuen Gebührensatzung
für die Offene Ganztagsschule vorzulegen, dabei sollte vom rechnerischen
Kostendeckungsgrad des Jahres 2018 in Höhe von 44,98 % ausgegangen werden.
Sie erhalten in der Anlage den entsprechenden Satzungsentwurf. Die
Änderungen sind in rot dargestellt. Neben
redaktionellen Änderungen wurden erforderliche Anpassungen an die jetzigen
Gegebenheiten vorgenommen. Die Veränderungen wurden mit der Schulleitung und
dem Bürgermeister im Vorwege abgestimmt.
Nachstehend die Erläuterungen zu den Veränderungen in den einzelnen
Paragrafen:
§ 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
Bei der alten Regelung mussten Eltern immer für den vollen Monat die
Gebühr entrichten, auch wenn ein Kurs erst Mitte des Monats begonnen hat. Aus
Gerechtigkeitsgründen wurde eine Anpassung vorgenommen.
§ 7 Höhe der Gebühr, Sozialstaffel
Die neue, von der Schulleitung vorgeschlagene Gebührenordnung,
beinhaltet eine Frühbetreuung für die Zeit von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr. Diese
Neuregelung entspricht dem Elternwunsch und wurde von daher in das Konzept und
somit auch in die Satzungsänderung mit aufgenommen.
Bisher war die Betreuung in der Zeit von 12.00 Uhr bzw. von 13.00 Uhr
bis 14.00 Uhr kostenfrei. Lediglich gebuchte Betreuungsstunden von 14.00 Uhr
bis 16.00 Uhr waren mit 0,70 € pro Stunde zu entrichten.
Die Planung sieht zukünftig keine kostenfreie Betreuungszeit mehr vor,
so dass auch eine Betreuung ab 12.00 Uhr kostenpflichtig ist. Diese Neuregelung
wurde ebenfalls im Konzept und in der Satzungsänderung berücksichtigt.
Um die gewünschte Deckung der Kosten nahezu zu erreichen, wurde die
Gebühr für die Inanspruchnahme der OGTS von bisher 0,70 € auf 1,00 € pro Stunde
erhöht.
Die nachstehend dargestellte Vorausberechnung wurde auf Basis der im
Schuljahr 2018/2019 angemeldeten Schülerzahlen errechnet:
1.188,50 Betreuungsstunden / Woche in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00
Uhr =
Elternbeiträge
in Höhe von 23.770,00 € pro Schulhalbjahr;
Prognostiziert mit 50 Betreuungsstunden / Woche in der Zeit von 07.00
Uhr bis 08.00 Uhr =
Elternbeiträge in Höhe von 1.000,00 € pro Schulhalbjahr;
Elternbeiträge jährlich = 49.540,00 €.
Nicht berücksichtigt wurden Sozialstaffelregelungen und weitere
Ermäßigungen.
Zudem muss der Einnahmesituation der Gemeinde noch der jährliche
Landeszuschuss für die OGTS hinzugerechnet werden. Dieser beträgt rd. 28.000,00 €.
Dies ergäbe eine voraussichtliche Gesamteinnahme von rd. 77.540,00 €.
Ausgaben lt. Haushalt 2019
gesamt 189.600,00 € x 44,98 % = 85.282,08 €
Durch die vorgeschlagene Änderung der Gebühren wird somit die gewünschte
Kostendeckung von rd. 85.300,00 € nicht vollständig erreicht.
Im Ergebnis bedeutet dies für die Ausgabenseite der Gemeinde:
Ausgaben lt. Haushalt 2019 = 189.600,00 €
Einnahme durch Elternbeiträge neu =
49.540,00 €
Einnahme durch Landeszuschuss =
28.000,00 €
Verbleibender Gesamtaufwand
der Gemeinde für die OGTS =
112.060,00 €
Die gewünschte Deckung könnte zwar ggf. mit einer Kostenerhöhung um mehr
als 1,00 € pro Stunde erreicht werden. Da mit der vorgeschlagenen
Gebührenänderung jedoch eine deutliche Mehrbelastung für die Eltern eintritt,
sollte von einer stärkeren Erhöhung aktuell abgesehen werden.
Es sollte davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Anhebung der
Gebühren bzw. Einführung von Gebühren für die Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
sicherlich kurzzeitig mit einem Rückgang der Anmeldungen zu rechnen ist.
§ 12 Betreuung von Schülerinnen und Schülern in den Sommerferien.
Die Satzung beinhaltete bisher stets die Möglichkeit, in Trägerschaft
der Gemeinde eine Ferienbetreuung einzurichten. In der Vergangenheit kam eine
derartige Regelung aus finanziellen und vor allem personellen Gründen nicht zustande.
Zwischenzeitlich wird eine Ferienbetreuung erfreulicherweise durch die
Familienbildungsstätte Plön angeboten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen
der Einrichtung und den Eltern, sodass die Regelung in der Satzung des
Schulträgers entbehrlich wird. Von daher kann der Absatz entfallen.
Auf Basis der Beschlussfassung des BSKS wird der Gemeindevertretung eine
entsprechende 3. Nachtragssatzung (Artikelsatzung) über die Benutzung der
offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe (Benutzungs- und
Gebührensatzung) vorgelegt.
Anlagenverzeichnis:
Lesefassung Satzung
über die Benutzung der offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe
(Benutzungs- und Gebührensatzung)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt der
Gemeindevertretung, eine 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung der
offenen Ganztagsschule der Gemeinde Ostseebad Laboe (Benutzungs- und
Gebührensatzung) gemäß Beschlussfassung. Die Satzungsänderung tritt zum
Schuljahresbeginn 2019/2020 in Kraft.