Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2018 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Erläuterung (soweit Überschreitung größer als 1.000,-- €) |
Deckung |
1300.56200 |
Aus- und Fortbildung (Feuerwehr) |
5.315,53
€ |
Kosten
für Führerschein Klasse CE (LKW) |
Mehreinnahmen Einkommensteuer-anteile HHST 9000.01000 Erhöhte Kreiszuweisung HHST 4602.17200 Mehreinnahmen Einkommensteuer-anteile HHST 9000.01000 |
1300.65200 |
Telekommunikationsentgelte (Feuerwehr) |
1.058,80
€ |
Anpassung IT-Leitungen im Feuerwehrhaus,
Sim-Karten für den neuen ELW |
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1300.66100 |
Vermische Ausgaben (Feuerwehr) |
4,00
€ |
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2000.67230 |
Schulkostenbeiträge
an Förderzentren |
24.818,37 € |
Erhöhte Schülerzahlen und Erhöhung des
Schulkosten-beiträge |
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3520.65200 |
Telekommunikations-entgelte (Alte Apotheke) |
2.354,81
€ |
Mehrkosten durch Nutzung der Räumlichkeiten von
der Kultur- und Veranstal-tungsabteilung |
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4602.52000 |
Geräte und Ausstattung (Familienzentrum) |
233,04
€ |
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4602.65000 |
Geschäftsausgaben (Familienzentrum) |
4.015,34
€ |
Mehraufwand für die Aufwandsentschädigungen Kita-Lotsen |
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5810.51000 |
Unterhaltungskosten (Spiel- und Bolzplätze) |
1.285,07
€ |
Sachverständigenkosten für Hauptinspektion und
Spiel-platzkontrolle |
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6700.51000 |
Unterhaltungskosten (Straßenbeleuchtung) |
1.087,04
€ |
Erhöhter Unterhal-tungsaufwand (ab 2019 zu erw.
Minderkosten durch Umstellung auf LED-Technik) |
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6700.52000 |
Geräte und Ausstattung (Straßenbeleuchtung) |
66,55
€ |
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6700.54000 |
Bewirtschaftungskosten (Straßenbeleuchtung) |
7.906,22
€ |
Erhöhte Stromkosten, (ab 2019 zu erw.
Minderkosten durchUmstellung auf LED-Technik ) |
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6750.54000 |
Straßenreinigungskosten |
836,98
€ |
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6750.67220 |
Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei (Straßenreinigung) |
54,56
€ |
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7300.54000 |
Bewirtschaftungskosten (Märkte) |
388,93
€ |
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7500.51000 |
Unterhaltungskosten (Friedhofswesen) |
1.102,36
€ |
Doppelzahlung Kosten für die Kriegsgräberpflege
für 2017 und 2018 |
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7630.54000 |
Bewirtschaftungskosten (Spüttenhus) |
291,71
€ |
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Mehreinnahmen Einkommensteuer-anteile HHST 9000.01000 |
7710.55000 |
Haltung von Fahrzeugen (Bauhof) |
6.214,64
€ |
Erhöhter Reparaturaufwand an den Fahrzeugen,
insb. für den Schlepper |
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7710.65200 |
Telekommunikationsentgelte (Bauhof) |
2.930,27
€ |
Kosten für IT-Anlage (Telefon, Kopierer und
Internet) sowie Snellstar-Funkverbindung |
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7710.67220 |
Verwaltungskostenbeitrag an Amt Probstei (Bauhof) |
5.406,36
€ |
Personalkostenanteile für die Personalverwaltung, Beschaffung und
Vergabe und Rechnungswesen |
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7911.57000 |
Aufwendungen für Stadtmarketing |
233,99
€ |
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7911.57010 |
Aufwendungen für Weihnachtsmarkt |
1.410,57
€ |
Erhöhte Kosten aus 2017 im Jahr 2018 gebucht |
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7911.66200 |
Mitgliedsbeitrag Aktiv-Region |
170,08
€ |
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8800.50000 |
Unterhaltungskosten (Kindheitsmuseum) |
8.185,23
€ |
Notwendige Putzarbeiten am
Kindheitsmuseum(Beratung GV am 04.09.2018, SCHÖN/BV/296/2018) |
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8810.54000 |
Bewirtschaftungskosten (Altbauten) |
289,00
€ |
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8820.54000 |
Bewirtschaftungskosten (unbebaute Grundstücke) |
83,56
€ |
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9000.81000 |
Gewerbesteuerumlage |
21.436,08 € |
korrespondierend mit höheren Einnahmen aus
Gewerbesteuer (HHST 9000.00300) |
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9000.84500 |
Erstattungszinsen
(Gewerbesteuer) |
20.111,00 € |
korrespondierend mit höheren Einnahmen aus
Gewerbesteuer (HHST 9000.00300) |
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1300.93500 |
Erwerb
von beweglichem Vermögen (Feuerwehr) |
23.354,75 € |
Neue Prüfbestimmungen für Einsatzschutzkleidung
insb. für Atemschutzgeräteträger dadurch erhebl. Investitionen |
Höhere Zuführung vom Verwaltungs-haushalt, HHST
9000.30000 |
3520.93500 |
Erwerb bewegliches Vermögen (Alte Apotheke) |
462,68
€ |
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Höhere Zuführung vom Verwaltungs-haushalt, HHST
9000.30000 |
6100.96010 |
Kosten
der Ortsplanung (Bauleitplanung) |
74.458,27 € |
Bauleitplanungskosten für die Erschließung neuer
Baugebiete, Erstattung per Erschließungsvertrag vom Erschließungsträger |
Außerplanmäßige Einnahme HHST. 6100.36600
„Erstattung von Planungskosten“ Höhere Zuführung vom Verwaltungs-haushalt, HHST
9000.30000 |
9100.97880 |
Tilgung an den Kreditmarkt |
1.868,66
€ |
anteilige Tilgung aus einer Kreditaufnahme v.
25.10.2018 |
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Gesamtsumme
: |
217.434,45 € |
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Es sei insoweit auch Bezug genommen auf Blatt 9 der vorliegenden
Jahresrechnung 2018.
Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 2000.67230, 9000.81000, 9000.84500, 1300.93500 und 6100.96010 (in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich aus den Schulkostenbeiträgen an Förderzentren, aus der Veranlagung der Gewerbesteuer (Umlage + Erstattungszinsen), aus dem Erwerb von beweglichen Vermögen für die Feuerwehr sowie Kosten der Ortsplanung (Bauleitplanung) resultieren, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 164.178,47 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung). Dies belegt auch das vorliegende Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2018 (vgl. Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/403/2019).
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 mit einem Gesamtbetrag von 164.178,47 EUR zu genehmigen.