Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2018 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SCHÖN/BV/402/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2018 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Erläuterung

(soweit Überschreitung

größer als 1.000,-- €)

Deckung

1300.56200

Aus- und Fortbildung

(Feuerwehr)

5.315,53 €

Kosten für Führerschein Klasse CE (LKW)

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen

Einkommensteuer-anteile

HHST 9000.01000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhte Kreiszuweisung

HHST 4602.17200

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen

Einkommensteuer-anteile

HHST 9000.01000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1300.65200

Telekommunikationsentgelte (Feuerwehr)

1.058,80 €

Anpassung IT-Leitungen im Feuerwehrhaus, Sim-Karten für den neuen ELW

1300.66100

Vermische Ausgaben (Feuerwehr)

4,00 €

 

2000.67230

Schulkostenbeiträge an Förderzentren

24.818,37 €

Erhöhte Schülerzahlen und Erhöhung des Schulkosten-beiträge

3520.65200

Telekommunikations-entgelte (Alte Apotheke)

2.354,81 €

Mehrkosten durch Nutzung der Räumlichkeiten von der Kultur- und Veranstal-tungsabteilung

4602.52000

Geräte und Ausstattung

(Familienzentrum)

233,04 €

 

4602.65000

Geschäftsausgaben

(Familienzentrum)

4.015,34 €

Mehraufwand für die Aufwandsentschädigungen Kita-Lotsen

5810.51000

Unterhaltungskosten (Spiel- und Bolzplätze)

1.285,07 €

Sachverständigenkosten für Hauptinspektion und Spiel-platzkontrolle

6700.51000

Unterhaltungskosten (Straßenbeleuchtung)

1.087,04 €

Erhöhter Unterhal-tungsaufwand (ab 2019 zu erw. Minderkosten durch Umstellung auf LED-Technik)

6700.52000

Geräte und Ausstattung

(Straßenbeleuchtung)

66,55 €

 

6700.54000

Bewirtschaftungskosten

(Straßenbeleuchtung)

7.906,22 €

Erhöhte Stromkosten, (ab 2019 zu erw. Minderkosten durchUmstellung auf LED-Technik )

6750.54000

Straßenreinigungskosten

836,98 €

 

6750.67220

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei

(Straßenreinigung)

54,56 €

 

7300.54000

Bewirtschaftungskosten (Märkte)

388,93 €

 

7500.51000

Unterhaltungskosten

(Friedhofswesen)

1.102,36 €

Doppelzahlung Kosten für die Kriegsgräberpflege für 2017 und 2018

7630.54000

Bewirtschaftungskosten

(Spüttenhus)

291,71 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen

Einkommensteuer-anteile

HHST 9000.01000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7710.55000

Haltung von Fahrzeugen

(Bauhof)

6.214,64 €

Erhöhter Reparaturaufwand an den Fahrzeugen, insb. für den Schlepper

7710.65200

Telekommunikationsentgelte

(Bauhof)

2.930,27 €

Kosten für IT-Anlage (Telefon, Kopierer und Internet) sowie Snellstar-Funkverbindung

7710.67220

Verwaltungskostenbeitrag an Amt Probstei (Bauhof)

5.406,36 €

Personalkostenanteile für  die Personalverwaltung, Beschaffung und Vergabe und Rechnungswesen

7911.57000

Aufwendungen für Stadtmarketing

233,99 €

 

7911.57010

Aufwendungen für Weihnachtsmarkt

1.410,57 €

Erhöhte Kosten aus 2017 im Jahr 2018 gebucht

7911.66200

Mitgliedsbeitrag Aktiv-Region

170,08 €

 

8800.50000

Unterhaltungskosten

(Kindheitsmuseum)

8.185,23 €

Notwendige Putzarbeiten am Kindheitsmuseum(Beratung GV am 04.09.2018, SCHÖN/BV/296/2018)

8810.54000

Bewirtschaftungskosten

(Altbauten)

289,00 €

 

8820.54000

Bewirtschaftungskosten

(unbebaute Grundstücke)

83,56 €

 

9000.81000

Gewerbesteuerumlage

21.436,08 €

korrespondierend mit höheren Einnahmen aus Gewerbesteuer (HHST 9000.00300)

9000.84500

Erstattungszinsen (Gewerbesteuer)

20.111,00 €

korrespondierend mit höheren Einnahmen aus Gewerbesteuer (HHST 9000.00300)

 

 

 

 

 

1300.93500

Erwerb von beweglichem Vermögen

(Feuerwehr)

23.354,75 €

Neue Prüfbestimmungen für Einsatzschutzkleidung insb. für Atemschutzgeräteträger dadurch erhebl. Investitionen

Höhere Zuführung vom Verwaltungs-haushalt, HHST 9000.30000

3520.93500

Erwerb bewegliches Vermögen

(Alte Apotheke)

462,68 €

 

Höhere Zuführung vom Verwaltungs-haushalt, HHST 9000.30000

6100.96010

Kosten der Ortsplanung

(Bauleitplanung)

74.458,27 €

Bauleitplanungskosten für die Erschließung neuer Baugebiete, Erstattung per Erschließungsvertrag vom Erschließungsträger

 

Außerplanmäßige Einnahme HHST. 6100.36600 „Erstattung von Planungskosten“

 

Höhere Zuführung vom Verwaltungs-haushalt, HHST 9000.30000

 

9100.97880

Tilgung an den Kreditmarkt

1.868,66 €

anteilige Tilgung aus einer Kreditaufnahme v. 25.10.2018

 

 

Gesamtsumme :

 

217.434,45 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es sei insoweit auch Bezug genommen auf Blatt 9 der vorliegenden Jahresrechnung 2018.

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 2000.67230, 9000.81000, 9000.84500, 1300.93500 und 6100.96010 (in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich aus den Schulkostenbeiträgen an Förderzentren, aus der Veranlagung der Gewerbesteuer (Umlage + Erstattungszinsen), aus dem Erwerb von beweglichen Vermögen für die Feuerwehr sowie Kosten der Ortsplanung (Bauleitplanung) resultieren, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 164.178,47 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung). Dies belegt auch das vorliegende Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2018 (vgl. Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/403/2019).


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2018 mit einem Gesamtbetrag von 164.178,47 EUR zu genehmigen.