Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2018 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/BV/303/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2018 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Erläuterung

(soweit Überschreitung

größer als 1.000,-- €)

Deckung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen

HHST 9000.01000

(Anteile an der Einkommenssteuer)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen

HHST 8600.16500

(Zahlungsausgleich Vorjahresabschluss des Gem.betriebes Betriebsteil Tourismus)

 

 

 

Mehreinnahmen

HHST 9000.01000

(Anteile an der Einkommenssteuer)

0200.65100

Geschäftsausgaben (zentrale Dienste)

1.518,34 €

Stellenausschreibung hauptamtl. Bürgermeister

0200.66100

Beiträge an Verbände, Vereine und dergl.

604,14 €

 

05200.60100

Wahlkosten

10,72 €

 

1300.66190

Vermischte Ausgaben (Feuerwehr)

1.211,51 €

Kosten für einen Feuerwehr-einsatz

1300.71700

Zuschuss Feuerwehr laufende Zwecke

54,00 €

 

2000.67270

Schulkostenbeiträge Förderzentren

5.323,97 €

2 Abrechnungen aus dem Jahr 2017 und erhöhte Schülerzahlen

2000.67280

Schulkostenbeiträge an sonstige Schulen

7.507,34 €

Erhöhte Schülerzahlen

4700.70100

Zuschüsse an Kinder-/Jugendfreizeiten

37,50 €

 

7000.67300

Straßenentwässerungs-entgelte an AZV Ostufer Kieler Förde

696,63 €

 

8240.71510

Abdeckung Vorjahresverluste der Gemeindebetriebes Betriebsteil Hafen

78.427,16 €

Verlustausgleich aus dem Jahr 2016,siehe Beratungen  und Beschluss in der Gemeindevertretung vom 12.12.18

 

8600.71510

Abdeckung Vorjahres-verluste des Gemeindebetriebes Infrastrukturausgleich für Einheimische

83.770,14 €

Verlustausgleich aus dem Jahr 2016,siehe Beratungen  und Beschluss in der Gemeindevertretung vom 12.12.18

8800.53000

Nutzungsentschädigung an LLUR

1.643,21 €

vertragsgemäße Abrechnung vom 16.11.18 für Fläche in der Dünenlandschaft

9100.80800

Zinsen an den Kreditmarkt

3.417,34 €

Kreditneuaufnahme v. 12.07.18 (Haushaltsein-nahmerest aus dem Jahr 2017, 417.000 €)

Mehreinnahmen bei

HHST 9000.01000

(Anteile an der Einkommenssteuer)

 

 

 

 

 

 

 

höhere Zuführung vom Verwaltungs-Haushalt (HHST 9100.30000)

 

1300.95000

Anbau/Sanierung des Feuerwehrgebäudes

91.782,24 €

Mehrkosten für u.a. Nachbesserung der Zufahrtssituation, längere Baustelleneinrichtung, Pflasterung der Umfahrt. Beratung in der Gemeindevertretung vom 27.03.19, s. Vorlage IV/299/2019

9100.97780

Tilgung an den Kreditmarkt

6.857,37 €

Kreditneuaufnahme v. 12.07.18 (Haushaltsein-nahmerest aus dem Jahr 2017, 417.000 €)

 

 

Gesamtsumme :

 

282.861,61 €

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 2000.67280, 8240.71510, 8600.71510, 1300.95000 und 9100.97780(in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich aus den Schulkostenbeiträgen, Abdeckung der Vorjahresverluste des Gemeindebetriebes Hafen und Tourismus, Anbau/Sanierung des Feuerwehrgebäudes und Tilgung an den Kreditmarkt resultieren, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 268.344,25 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung).


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2018 mit einem Gesamtbetrag von 268.344,24 EUR zu genehmigen.