Im Haushaltsjahr 2018 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe
der Über- schreitung |
Erläuterung (soweit
Überschreitung größer
als 1.000,-- €) |
Deckung |
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Mehreinnahmen HHST
9000.01000 (Anteile
an der Einkommenssteuer) Mehreinnahmen HHST
8600.16500 (Zahlungsausgleich
Vorjahresabschluss des Gem.betriebes Betriebsteil Tourismus) Mehreinnahmen HHST
9000.01000 (Anteile
an der Einkommenssteuer) |
0200.65100 |
Geschäftsausgaben
(zentrale Dienste) |
1.518,34 € |
Stellenausschreibung
hauptamtl. Bürgermeister |
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0200.66100 |
Beiträge
an Verbände, Vereine und dergl. |
604,14 € |
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05200.60100 |
Wahlkosten |
10,72 € |
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1300.66190 |
Vermischte
Ausgaben (Feuerwehr) |
1.211,51 € |
Kosten
für einen Feuerwehr-einsatz |
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1300.71700 |
Zuschuss
Feuerwehr laufende Zwecke |
54,00 € |
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2000.67270 |
Schulkostenbeiträge
Förderzentren |
5.323,97 € |
2
Abrechnungen aus dem Jahr 2017 und erhöhte Schülerzahlen |
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2000.67280 |
Schulkostenbeiträge an sonstige Schulen |
7.507,34
€ |
Erhöhte
Schülerzahlen |
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4700.70100 |
Zuschüsse
an Kinder-/Jugendfreizeiten |
37,50 € |
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7000.67300 |
Straßenentwässerungs-entgelte
an AZV Ostufer Kieler Förde |
696,63 € |
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8240.71510 |
Abdeckung Vorjahresverluste der Gemeindebetriebes
Betriebsteil Hafen |
78.427,16
€ |
Verlustausgleich
aus dem Jahr 2016,siehe Beratungen und
Beschluss in der Gemeindevertretung vom 12.12.18 |
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8600.71510 |
Abdeckung Vorjahres-verluste des Gemeindebetriebes
Infrastrukturausgleich für Einheimische |
83.770,14
€ |
Verlustausgleich
aus dem Jahr 2016,siehe Beratungen und
Beschluss in der Gemeindevertretung vom 12.12.18 |
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8800.53000 |
Nutzungsentschädigung
an LLUR |
1.643,21 € |
vertragsgemäße
Abrechnung vom 16.11.18 für Fläche in der Dünenlandschaft |
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9100.80800 |
Zinsen
an den Kreditmarkt |
3.417,34 € |
Kreditneuaufnahme
v. 12.07.18 (Haushaltsein-nahmerest aus dem Jahr 2017, 417.000 €) |
Mehreinnahmen
bei HHST
9000.01000 (Anteile
an der Einkommenssteuer) |
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höhere
Zuführung vom Verwaltungs-Haushalt (HHST 9100.30000) |
1300.95000 |
Anbau/Sanierung des Feuerwehrgebäudes |
91.782,24
€ |
Mehrkosten
für u.a. Nachbesserung der Zufahrtssituation, längere Baustelleneinrichtung,
Pflasterung der Umfahrt. Beratung in der Gemeindevertretung vom 27.03.19, s.
Vorlage IV/299/2019 |
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9100.97780 |
Tilgung an den Kreditmarkt |
6.857,37
€ |
Kreditneuaufnahme
v. 12.07.18 (Haushaltsein-nahmerest aus dem Jahr 2017, 417.000 €) |
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Gesamtsumme : |
282.861,61
€ |
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Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 2000.67280, 8240.71510, 8600.71510, 1300.95000 und 9100.97780(in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich aus den Schulkostenbeiträgen, Abdeckung der Vorjahresverluste des Gemeindebetriebes Hafen und Tourismus, Anbau/Sanierung des Feuerwehrgebäudes und Tilgung an den Kreditmarkt resultieren, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 268.344,25 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung).
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2018 mit einem Gesamtbetrag von 268.344,24 EUR zu genehmigen.