Sachverhalt:
Der Finanzausschuss
hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 einstimmig beschlossen, die in § 9 Absatz 2
der Entschädigungssatzung genannte Aufwandsentschädigung für den Gerätewart der
Gemeinde Probsteierhagen auf den möglichen Höchstsatz nach der Entschädigungsrichtlinie
anzuheben.
Sofern Aufgaben des
Gerätewartes durch weitere Maschinisten wahrgenommen werden, so wäre die
Aufwandsentschädigung des Gerätewartes entsprechend zu kürzen, um eine
Überschreitung des Höchstbetrages zu vermeiden. Der Finanzausschuss hat daher
beschlossen, § 9 Absatz 4 der Entschädigungssatzung zu streichen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurfsfassung 4. Änderung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Gemeinde Probsteierhagen über die Entschädigung der in der Gemeinde Probsteierhagen tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) gemäß Entwurf.