Sachverhalt:
Die Entscheidung, zum 01.06.2019 wieder einen hauptamtlichen
Bürgermeister zu beschäftigen macht auch eine Änderung der
Entschädigungssatzung erforderlich.
In der Anlage übersende ich Ihnen ein Diskussionspapier für eine
mögliche Entschädigungsregelung sowie
einen Entwurf, der sich an den bisherigen Regelungen orientiert, zur Beratung
und Beschlussfassung. In der Festlegung des Betrages ist die Gemeinde innerhalb
der Grenzen der Entschädigungsverordnung frei. Beim letzten Systemwechsel im
Jahre 2013 hatte sich die Gemeinde dafür entschieden, 90 % des Höchstsatzes zu
gewähren.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 5. Änderung der Gemeinde
Ostseebad Laboe über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern vom 19.12.2007 gemäß Entwurf mit folgenden
Maßgaben:
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