Betreff
Fortführung der befristet eingerichteten 5. Hortgruppe im Hort Schönberg des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/063/2019
Aktenzeichen
I.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schulverbandsvertretung hat am 26.4.2017 die bedarfsgerechte Erhöhung der Hortgruppen am Schulstandort Schönberg von vier auf fünf, zunächst befristet für zwei Jahre, ab dem 1.8.2017 beschlossen. Die Stellen für das zusätzlich notwendige Personal wurden ebenfalls befristet eingerichtet und besetzt.

 

Es ist nunmehr zu entscheiden, ob die fünfte Hortgruppe weiterhin bestehen soll.

 

Derzeit sind alle fünf Hortgruppen voll ausgelastet. Zur Versorgung aller angemeldeten Kinder konnte bei der Kindertagesstättenaufsicht des Kreises Plön die Genehmigung einer Überbelegung der Gruppen mit aktuell 8 Kindern erreicht werden. Insgesamt werden derzeit in den Hortgruppen 83 Kinder betreut.

 

Zum Schuljahreswechsel im Sommer diesen Jahres verlassen voraussichtlich 16 Kinder die Einrichtung, dem gegenüber stehen aktuell 17 Neuanmeldungen. Ohne eine erneute Überbelegung der Gruppen können von diesen angemeldeten Kindern nur 8 mit einem Platz versorgt werden.

 

Es zeigt sich also deutlich, dass die fünfte Hortgruppe weiterhin benötigt wird. Die Entwicklung der Anmeldezahlen für die Hortbetreuung der letzten Jahre lässt darauf schließen, dass dieser Bedarf auch weiterhin bestehen wird.

 

Bei einer der für die fünfte Hortgruppe eingestellten pädagogischen Fachkräfte wäre die Befristung des Arbeitsvertrages für ein weiteres Jahr möglich. Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels im pädagogischen Bereich, der zu großen Problemen bei der Besetzung von befristeten Stellen führt, ist dies jedoch nicht sinnvoll. Die Arbeitsverträge der beiden anderen Fachkräfte können nicht nochmals befristet werden.

 

Auch die ab Sommer 2020 im Rahmen der Reform des schleswig-holsteinischen Kindertagesstättengesetzes geplante Anhebung der Hortgruppengröße von 15 auf 20 Plätze, die mit einer Erhöhung des Personalschlüssels von 1,5 auf 2,0 Fachkräften pro Gruppe einhergeht, führt nicht dazu, dass auf die 5. Hortgruppe verzichtet werden kann. Es werden dann bei gleichbleibender Nachfrage keine Sondergenehmigungen zur Überbelegung mehr notwendig sein und es entsteht eine kleine Platzreserve für zusätzliche Nachfragen im laufenden Schuljahr. Eine Aufstockung der Fachkräftestunden wird ggf. notwendig.

 

Im Unterabschnitt 2112. des Haushaltes 2019 des Schulverbandes Probstei ist die 5. Hortgruppe bereits für das volle Jahr etatisiert. Eine Nachfinanzierung für den Weiterbetrieb der Gruppe ist deshalb nicht erforderlich.


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die fünfte Hortgruppe unbefristet fortzuführen und die dafür notwendigen Stellen der pädagogischen Fachkräfte zu entfristen.