Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 (Neufassung) für das Gebiet "Flom-Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33"
hier: Entwurfs-und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
WISCH/BV/027/2019
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wisch hat in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.11.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Flom – Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ gefasst. Aufgrund der fehlenden Planungsziele wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.05.2015 ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst. Der ursprüngliche Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1969. Da erhebliche Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan in diesem Gebiet bestehen, ist anzunehmen, dass der B-Plan funktionslos und somit nicht mehr anwendbar geworden ist. Aus diesem Grunde kann es keine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 geben, sondern es wird eine Neufassung aufgestellt. Die Neufassung beinhaltet im gleichen Zuge, dass die bereits bestehende 2. Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1991 aufgehoben wird.

 

Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 Baugesetzbuch wurde am 17.02.2016 in Form einer Informationsveranstaltung im Dörpshuus / Feuerwehrgerätehaus durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs.1 Baugesetzbuch wurde mit Schreiben vom 15.08.2017 eingeleitet. Es wurde um eine Stellungnahme bis 18.09.2017 gebeten.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des vorzeitigen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen, den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Flom – Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ damit zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. Die Planunterlagen sind sodann für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Während der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen auch auf die Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planunterlagen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Flom – Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ aus der Sitzung vom 17.11.2014 dahingehend zu ändern, dass nunmehr eine Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 5 aufgestellt wird.

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Flom – Ortsteil Heidkate, nördlich des Mittelweges, südlich Achtern Diek, westlich Alte Heidkate und östlich der Kreisstraße 33“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung und der Umweltbericht mit landschaftsplanerischer Stellungnahme werden gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.