Betreff
Feststellung des endgültigen Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 17.03.2019
Vorlage
LABOE/BV/293/2019
Aktenzeichen
III/BE Laboe
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindeabstimmungsleitung erstattet unter Hinweis auf § 63 Abs. 2 Satz 1 GKWO wie folgt Bericht:

 

Der Gemeindeabstimmungsausschuss hat nach § 10 Abs. 3 GKAVO in Verbindung mit § 63 Abs. 2 GKWO die Aufgabe, das endgültige Abstimmungsergebnis festzustellen.

 

Er ist berechtigt, rechnerische Feststellungen des Abstimmungsvorstands und fehlerhafte Zuordnungen gültig abgegebener Stimmen zu berichtigen sowie über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen.

 

Die Mitglieder des Gemeindeabstimmungsausschusses wurden ordnungsgemäß geladen (vgl. Einladung vom 08.03.2019). Ort, Zeit und Gegenstand der Sitzung sind ordnungsgemäß in der Ausgabe Nr. 20 der Zeitung „Probsteier Herold“ vom 12.03.2019 bekannt gemacht worden. Es wurde in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die Sitzung öffentlich ist und nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GKWO jede Person Zutritt zu der Sitzung hat.

 

Die durch Bürgerentscheid in der Gemeinde Ostseebad Laboe zur Abstimmung gestellte Frage lautete:

 

Stimmen Sie gegen den Bau einer Skaterbahn im Rosengarten, und fordern einen Alternativstandort?“

 

Diese Frage konnte nur mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden.

 

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage nach § 16 g Abs. 7 Satz 1 GO in dem Sinne entschieden, wenn sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage nach § 16 g Abs. 7 Satz 2 GO Frage als mit Nein beantwortet.

 

Die nach § 63 Abs. 1 GKWO vorgenommene summarische Prüfung der Abstimmungsniederschriften durch den stellvertretenden Gemeindeabstimmungsleiter hat keinen Zweifel an der Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit ergeben. Die Abstimmungsvorstände, die zudem als Wahlvorstände für die zeitgleich abgehaltene Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. eines hauptamtlichen Bürgermeister tätig waren, haben ihre Aufgaben in vorbildlicher Weise mit großem Engagement, der notwendigen Gelassenheit und vor allem mit Souveränität erfüllt.

 

Abstimmungsbeteiligung

 

 

Von den Abstimmungsvorständen ermittelte Abstimmungsergebnisse (§ 16 g Abs. 7 GO)

 

 

Das erforderliche Quorum nach § 16 g Abs. 7 Satz 1 GO von 20% der Abstimmungsberechtigten (864 NEIN -Stimmen) wurde damit erreicht.

 

Die zur Abstimmung gestellte Frage wurde daher wie folgt beantwortet:

 

Stimmen Sie gegen den Bau einer Skaterbahn im Rosengarten, und fordern einen Alternativstandort?“

 

Ja

 

Nein

 

Dem Gemeindeabstimmungsausschuss werden die Abstimmungsniederschriften im Rahmen seiner Sitzung am 20.03.2019 zur Einsichtnahme vorgelegt.


Anlagenverzeichnis:

 

¾      Zusammenstellung des endgültigen Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 17.03.2019


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindeabstimmungsausschuss stellt das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 17.03.2019 gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage LABOE/BV/293/2019 fest.