Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "nördlich der K 47, südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Gemeindegrenze Fiefbergen"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
PASSA/BV/033/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fa. K&K Projekt UG hat beantragt, entlang der Bahnstrecke Kiel-Schönberg eine Photovoltaikfreiflächenanlage zu errichten und zu betreiben. Die Gemeinde Passade wird gebeten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes zu schaffen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10 ha und umfasst einen ca. 135 m breiten Streifen südlich der Bahnlinie Kiel - Schönberg.

 

Die Umsetzung des Projektes erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Im Rahmen einer Einwohnerversammlung wurde das Projekt mit einem Vorentwurf der Gemeinde den Bürgerinnen und Bürgern bereits vorgestellt. Die Flächen werden derzeit noch als Ackerflächen genutzt.

 

Die Fa. K&K Projekt UG hat erklärt, die Planungskosten vollumfänglich zu übernehmen, der Gemeinde werden im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung keinerlei Kosten entstehen. Die Planungsleistungen werden für die städtebaulichen Leistungen das Büro für Architektur und Bauleitplanung aus Wismar und für die naturschutzfachlichen Leistungen das Landschaftsplanungsbüro Stadt, Land, Fluss aus Rabenhorst ausführen. Beide Büros haben bereits umfangreiche Erfahrungen mit der Planung von Photovoltaikfreilandanlagen. Die Beauftragung erfolgt direkt von der Fa. K&K Projekt UG. Die Planungshoheit gemäß § 1 Baugesetzbuch bleibt bei der Gemeinde. 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „nördlich der K 47, südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Gemeindegrenze Fiefbergen“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Beauftragung der vorgenannten Planungsbüros durch die Fa. K&K Projekt UG wird zugestimmt. Die Planungshoheit gemäß § 1 Baugesetzbuch bleibt unabhängig davon bei der Gemeinde Passade.