Sachverhalt:
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am
27.02.2019 einstimmig beschlossen, die in der Entschädigungssatzung in § 9,
Abs. 2 und 3 genannten Beträge für den/die Gerätewart/in und für den/die
Jugendwart/in jeweils auf den Höchstsatz der Richtlinie anzuheben.
Es wird empfohlen, in die Änderungssatzung
nicht die Beträge aufzunehmen, sondern die vorgenannte Formulierung zu
verwenden.
Für den/die Gerätewart/in wurde bisher eine
Entschädigung in Höhe von 46,00 € mtl. / 552,00 € jährlich geleistet. Bei
rückwirkender Beschlussfassung beträgt der Höchstsatz 65,00 € mtl. / 780,00 €
jährlich.
Für den/die Jugendwart/in wurde bisher eine
Entschädigung in Höhe von 20,45 € mtl. / 245,40 € jährlich geleistet. Bei
rückwirkender Beschlussfassung beträgt der Höchstsatz 47,00 € mtl. / 564,00 €
jährlich.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf
der Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Brodersdorf über die
Entschädigung der in der Gemeinde Brodersdorf tätigen Ehrenbeamtinnen und
Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger
(Entschädigungssatzung).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung
zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Brodersdorf über die
Entschädigung der in der Gemeinde Brodersdorf tätigen Ehrenbeamtinnen und
Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger
(Entschädigungssatzung) gemäß Entwurf.