Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Brodersdorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Brodersdorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Vorlage
BRODE/BV/027/2019
Aktenzeichen
013.02.04
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2019 einstimmig beschlossen, die in der Entschädigungssatzung in § 9, Abs. 2 und 3 genannten Beträge für den/die Gerätewart/in und für den/die Jugendwart/in jeweils auf den Höchstsatz der Richtlinie anzuheben.          

Es wird empfohlen, in die Änderungssatzung nicht die Beträge aufzunehmen, sondern die vorgenannte Formulierung zu verwenden.

Für den/die Gerätewart/in wurde bisher eine Entschädigung in Höhe von 46,00 € mtl. / 552,00 € jährlich geleistet. Bei rückwirkender Beschlussfassung beträgt der Höchstsatz 65,00 € mtl. / 780,00 € jährlich.

Für den/die Jugendwart/in wurde bisher eine Entschädigung in Höhe von 20,45 € mtl. / 245,40 € jährlich geleistet. Bei rückwirkender Beschlussfassung beträgt der Höchstsatz 47,00 € mtl. / 564,00 € jährlich.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Brodersdorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Brodersdorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung).

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Brodersdorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Brodersdorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) gemäß Entwurf.