Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lutterbek
Vorlage
LUTTE/BV/032/2019
Aktenzeichen
013.02.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren haben Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen. Aus diesem Grunde wurde mit Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 15. Mai 2018 das Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden aktualisiert. Die Kommunalaufsicht des Kreises Plön empfiehlt eine Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lutterbek.

 

Der anliegende Entwurf beinhaltet gegenüber der Hauptsatzung aus dem Jahr 2004 hauptsächlich nachfolgend aufgeführte Änderungen:

 

  1. Der Aufgabenkatalog für die „Bürgermeisterin / den Bürgermeister“ nach § 2 wurde erweitert und die Wertgrenzen übernommen bzw. aktualisiert.
  2. Der § 3 „Gleichstellungsbeauftragte“ wurde neu aufgenommenen.
  3. Die amtsangehörige und ehrenamtlich verwaltete Gemeinde Lutterbek darf einen Hauptausschuss nach § 45 a Gemeindeordnung nicht bilden. Dies wurde bereits durch die Kommunalaufsicht angemerkt. Es wird vorgeschlagen, die Ausschussbezeichnung  nach § 4 a) der Hauptsatzung in „Haupt- und Finanzausschuss“ umzubenennen, um die Abgrenzung nach § 45 a Gemeindeordnung deutlich zu machen.
  4. Die Regelung in § 4 b) „Zusammensetzung“ des Ausschusses für Jugend, Sport, Kultur und Soziales bleibt in der Anzahl der Mitglieder unverändert. Die ortsansässigen Vereine sollten möglichst in diesem Ausschuss vertreten sein.
  5. Die Formulierung des § 6 „Einwohnerversammlung“ wurde aktualisiert.
  6. In den §§ 7 und 8 wurden die Wertgrenzen übernommen.
  7. Die Regelungen in § 9 zu den „Veröffentlichungen“ sind u.a. nach den gesetzlichen Vorgaben angepasst worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lutterbek

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lutterbek gemäß Entwurf zu beschließen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lutterbek

gemäß Entwurf.