Sachverhalt:
Die verschiedenen Änderungen
der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren haben Einfluss auf die
Hauptsatzungen der Kommunen. Aus diesem Grunde wurde mit Runderlass des
Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 15. Mai 2018 das
Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden aktualisiert. Die
Kommunalaufsicht des Kreises Plön empfiehlt eine Neufassung der Hauptsatzung
der Gemeinde Lutterbek.
Der anliegende Entwurf
beinhaltet gegenüber der Hauptsatzung aus dem Jahr 2004 hauptsächlich
nachfolgend aufgeführte Änderungen:
- Der Aufgabenkatalog für die „Bürgermeisterin / den Bürgermeister“ nach
§ 2 wurde erweitert und die Wertgrenzen übernommen bzw. aktualisiert.
- Der § 3 „Gleichstellungsbeauftragte“ wurde neu aufgenommenen.
- Die amtsangehörige und ehrenamtlich verwaltete Gemeinde Lutterbek
darf einen Hauptausschuss nach § 45 a Gemeindeordnung nicht bilden. Dies
wurde bereits durch die Kommunalaufsicht angemerkt. Es wird vorgeschlagen,
die Ausschussbezeichnung nach § 4
a) der Hauptsatzung in „Haupt- und Finanzausschuss“ umzubenennen, um die
Abgrenzung nach § 45 a Gemeindeordnung deutlich zu machen.
- Die Regelung in § 4 b) „Zusammensetzung“ des Ausschusses für Jugend,
Sport, Kultur und Soziales bleibt in der Anzahl der Mitglieder
unverändert. Die ortsansässigen Vereine sollten möglichst in diesem
Ausschuss vertreten sein.
- Die Formulierung des § 6 „Einwohnerversammlung“ wurde aktualisiert.
- In den §§ 7 und 8 wurden die Wertgrenzen übernommen.
- Die Regelungen in § 9 zu den „Veröffentlichungen“ sind u.a. nach den
gesetzlichen Vorgaben angepasst worden.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der
Gemeinde Lutterbek
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lutterbek gemäß Entwurf zu beschließen.
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lutterbek
gemäß Entwurf.