Betreff
Festlegung des weiteren Verfahrens zur Wiederwahl des Amtsdirektors
Vorlage
AMTPR/BV/034/2019
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die zweite Amtszeit des Herrn Amtsdirektor Körber endet am 09.01.2020. Nach § 15 b Abs. 4 Amtsordnung ist die Stelle vor der Wahl grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Bei einer Wiederwahl kann der Amtsausschuss mit qualifizierter Mehrheit beschließen, von einer Ausschreibung abzusehen. Erforderlich ist hierfür eine Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Stimmenzahl des Amtsausschusses. Die Wiederwahl ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers zulässig.

 

Der Hauptausschuss hat dem Amtsausschuss empfohlen, auf eine Ausschreibung zu verzichten.

 


 

Beschlussvorschlag:           Der Amtsausschuss beschließt gemäß § 15 b Abs. 4 Amtsordnung, auf die öffentliche Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors zu verzichten.