Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/373/2019
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan, dem Vorbericht, sowie dem Gesamt- und Finanzplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Wirtschaftspläne 2019 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein und des Tourist-Service Ostseebad Schönberg sind schon zuvor – mit den Verwaltungsvorlagen SCHÖN/BV/359/2018 bzw. SCHÖN/BV/350/2018 – in ihren jeweiligen Entwurfsfassungen überreicht worden. Zum Entwurf des gemeindlichen Stellenplanes für das Jahr 2019 ergeht noch eine gesonderte Verwaltungsvorlage.

 

 

Nach der vorliegenden Entwurfsfassung beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2019 auf insgesamt 15.195.700 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 11.369.000 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.826.700 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.055.500 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 2.725.300 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 sind mit einem Betrag von 600.000 EUR vorgesehen; Sie entfallen mit 200.000 EUR auf die Bestellung eines neuen GW-TH für die Feuerwehr, mit 220.000 EUR auf die restlichen Um- und Anbauten am Haus der Sicherheit einschl. III. BA sowie mit 180.000 EUR auf die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Die Haushaltssatzung weist zudem – wie in den letzten Jahren – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Nach dem Stellenplanentwurf ist für das Jahr 2019 die Gesamtzahl der Stellen mit 21,33 festzusetzen. Auch dies sieht der Entwurf der Haushaltssatzung so vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 360 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2018 nicht verändern.

 

Einleitend sei nun zunächst darauf hingewiesen, dass im Jahr 2019 nach gegenwärtigem Planungsstand wieder eine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes hinzugezogen werden müsste, nachdem der Verwaltungshaushalt des Jahres 2017 ohne den Einsatz von Kapitalrückflüssen oder Verkaufserlösen auszugleichen war. Die betreffende Zuführung zum Verwaltungshaushalt wurde nunmehr mit 261.400 EUR veranschlagt (und speist sich aus Rücklagenentnahme sowie Kapitalrückflüssen). Die Ursachen hierfür liegen im Wesentlichen in den um rd. 196.100 EUR höheren Schulkosten (Seite 31), dem um 150.000 EUR höheren Zuschussbedarf im Bereich der Kindertagesstätten (Seite 44), und den um 102.700 EUR ansteigenden Schuldendienstverpflichtungen.

 

Nach den Finanzplanungsdaten wird derzeit davon ausgegangen, dass sich der gemeindliche Verwaltungshaushalt ab dem Jahr 2020 dann aber wieder aus sich selbst heraus tragen wird.

 

Die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabearten des Verwaltungshaushaltes stellt sich nunmehr wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Plan 2018

Plan 2019

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

8.850.000 €

9.722.600 €

+ 872.600 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   471.100 €

   455.500 €

-   15.600 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

1.159.700 €

1.190.900 €

+ 31.200 €

 

 

 

 

+ 888.200 €

 

 

 

 

=================

 

A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.294.500 €

1.406.300 €

+ 111.800 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.876.200 €

1.953.800 €

+   77.600 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

2.640.300 €

3.031.500 €

+ 391.200 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

4.669.800 €

4.977.400 €

+ 307.600 €

 

 

 

 

+ 888.200 €

 

 

 

 

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Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) : Die Steuereinnahmen erhöhen sich gegenüber 2018 um 872.600 EUR, so z.B. bei der Gewerbesteuer um + 50.000 EUR, bei den Einkommensteueranteilen um + 247.800 EUR, und bei der Zweitwohnungssteuer um + 13.900 EUR. Der Anstieg der Schlüsselzuweisungen beträgt 447.300 EUR und der Zuweisungen nach den §§ 10 und 25 des Finanzausgleichsgesetzes beläuft sich auf 53.200,00 EUR. Die Zuweisung für die kommunale Infrastruktur wurde im Jahr 2019 das erste Mal veranschlagt; bereits im Jahr 2018 sind Zuweisungen in derselben Höhe nach Beschluss des Haushaltes 2018 gezahlt worden. Diese Zuweisung wird auch noch in 2020 gezahlt werden. Es sei insoweit auch auf Seite 70 des Haushaltsplanes Bezug genommen.

 

zu b) : Der wesentliche Grund, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb gegenüber dem Vorjahr um 16.400 EUR mindern, liegt an geringere Mieteinnahmen in 2018 im Bereich der Kindertagesstätten (HHST 4640.14000, Seite 44). Im Jahr 2018 wurden 16.400 EUR Mehreinnahmen für die Weitervermietung der geplanten zusätzlichen Räumlichkeiten im kathl. Kirchengemeindezentrum geplant. Diese Baumaßnahme wurde in 2018 nicht realisiert. Die nahezu unveränderten Ansätze im Bereich der Benutzungsgebühren und der Erstattungen für Bauhofleistungen konnten die Mindereinnahmen nicht kompensieren.

 

zu c) : Der Anstieg der sonstigen Finanzeinnahmen resultiert im Wesentlichen aus der erhöhten Zuführung vom Vermögenshaushalt um 37.700 EUR (HHST 9100.28000, Seite 72). Dagegen reduzieren sich die Einnahmen aus Säumniszuschlägen leicht um 4.000 EUR (HHST 9000.26100, Seite 71). Weiterhin erhöhen sich die Erlöse aus der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus Abschreibungen sowie aus der (internen) Verzinsung des Anlagekapitals leicht um insgesamt 4.000 EUR (womit allerdings auch gleichhohe Minderausgaben in verschiedenen Unterabschnitten einhergehen).

 

zu d) : Der Personalaufwand wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. Dabei waren Mehrkosten einerseits für die tariflichen Steigerungen sowie die Kosten für zwei zusätzliche Stellen für die Stabstelle Projektmanagement (HHST 0200.4414/434/44400, Seite 24) zu veranschlagen. Weitere Erläuterungen dazu in der gesonderten Verwaltungsvorlage (SCHÖN/BV/369/2019). Zugleich sind geringe Ausgaben im Bereich Beiträge an die Versorgungsausgleichskasse veranschlagt worden. In der Summe erhöhen sich die Personalausgaben gegenüber 2018 um 7,95 % bzw. 111.800 EUR.

 

zu e) : Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (+ 77.600 EUR im Vergleich zu 2018) wird durch bedarfsgerechte Anpassungen bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung beeinflusst. Es sei in diesem Zusammenhang aber auch die gestiegenen Ausgaben für Schulkostenbeiträge von gesamt 53.500 EUR (HHST 2000.67210/67220/67230/67240, Seite 31) genannt.

 

zu f ) : Die Zuweisungen und Zuschüsse verändern sich nach dem Haushaltsentwurf in ihrem Gesamtbetrag um + 391.200 EUR gegenüber des Vorjahres. Ursächlich hierfür sind vor allem die steigende Umlage an den Schulverband Probstei (+ 142.600 EUR, Seite 31), die vermehrten Zuweisungen an die Kindertagesstätten (+ 150.000 EUR, Seite 44, für eine zusätzl. Gruppe beim ASB) sowie die um 71.900 EUR höheren Zuweisungen an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg (Seite 62, siehe dazu weitere Erläuterungen im Wirtschaftsplan 2019). Des Weiteren wurde erstmalig im Jahr 2019 19.600 EUR (HHST.7500.70000, Seite 58) ein Zuschuss an die Kirchengemeinde zum Defizitausgleich des Friedhofes eingestellt.

 

zu g ) : Der Anstieg der sonstigen Finanzausgaben um 307.600 EUR ist im Verlauf dieser Verwaltungsvorlage bereits weitestgehend erläutert worden, und zwar mit Hinweis auf die steigende Kreisumlage (+ 112.400 EUR), Amtsumlage (+ 77.600 EUR) und Gewerbesteuerumlage (+ 17.900 EUR). Hinzu kommt dann noch die – im Vergleich zu 2018 – um 82.300,00 EUR höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt.

 

Diese Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, bzw. HHST 9100.30000) beläuft sich 2019 im Übrigen auf 509.800,00 EUR; Dies entspricht der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2019 zu erbringen hat.

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2019 wie folgt veranschlagt worden:

 

 

10.000 EUR

 

252.600 EUR

für Erwerb von Hardware für die gemeindeeigene Gremien,

 

für Gerätebeschaffungen der Feuerwehr (insbesondere für Ersatzbeschaffung Gerätewagen, Atemluftflaschen, Elektrolüfter sowie für Einsatzschutzkleidung), bei einer Zuweisung i.H.v. 50.000 EUR für den GW,

 

 

295.000 EUR

Restfinanzierung des II. Bauabschnittes für den An- und Umbaumaßnahmen am Haus der Sicherheit „Schulungsraum, Küche, Lagerraum“ und Finanzierung III. BA „Anbau Werkstatt und Umbau Umkleideräume“ (als VE für das Jahr 2020),

 

 

 

 

5.100 EUR

Einrichtung „Onleihe“ in der Bücherei für Implementierungskosten und den Medienerstbestand,

 

 

30.000 EUR

 

 

25.000 EUR

 

 

Sanierung der „Alten Apotheke“, Erneuerung der Heizungsanlage und Fensteranstrich,

 

für Baumpflanzungen an Straßen (und zwar in der Weise, dass spätere Schäden an der Gehwegbefestigung durch das Wurzelwerk möglichst vermieden werden können),

 

 

27.400 EUR

 

als Investitionszuschuss an den Schulverband Probstei anlässlich eines Anbaus am Kinder- und Jugendhaus (und zwar in Höhe von 42,86 % der reinen Baukosten),

 

 

 

 

20.000 EUR

für Planungskosten für den Neubau einer Kindertagesstätte im B-Plangebiet Nr. 67. Im Finanzplan wurden 2 Mio. EUR Baukosten mit aufgenommen, Zuweisungen/Zuschüsse werden in den kommenden Jahren veranschlagt werden,

 

 

2.900 EUR

 

für den laufenden Investitions- bzw. Tilgungszuschuss an den TSV Schönberg (i.Z.m. der Umgestaltung des Albert-Koch-Platzes),

 

 

20.000 EUR

 

 

50.000 EUR

 

Bau/Sanierung von Spiel- und Bolzplätzen im Rahmen des Spielplatzkonzepts,

 

für den Fortgang des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes,

 

 

43.000 EUR

 

für die weitere Ortsbauplanung,

 

 

343.000 EUR

 

für die Herstellung systemgerechter Bushaltestellen, Nachfinanzierung nach Submission II. BA – Ostseestraße beide Richtungen und Kuhlenkamp Orts auswärts – i.H.v. 143.000 EUR sowie III. BA – zwei Haltestellen An den Salzwiesen und Kuhlenkamp Orts einwärts – i.H.v. 200.000 EUR (bei einem Kreiszuschuss i.H.v. 69.000,00 EUR für den III. BA; Zuschuss für den II. BA wurde bereits in 2018 veranschlagt),

 

 

1.010.000 EUR

 

für sonstige Baumaßnahmen im Bereich der Gemeindestraßen zur Fortführung des Straßensanierungsprogramms in den Straßen Damm, Georg-Thorn-Str. – ohne Gehwege –, Geertshorst und An den Salzwiesen im Bereich der Bushaltestellen,

 

 

40.000 EUR

 

 

20.000 EUR

 

für die schrittweise Herstellung von Rotpflaster auf der Gehwege und Erwerb von ca. 20 Sitzbänken im Ortsgebiet und Wanderwegen,

 

als 2. Teilbetrag eines mehrjährigen Programms zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten (Zuweisung des Bundes: 10.000 EUR) für das Jahr 2020 wurden 180.000 EUR als Verpflichtungsermächtigung eingeplant,

 

 

104.000 EUR

 

für Baumaßnahmen auf Parkplätzen (davon 100.000,00 EUR für den Bau von einer Mobilitätsstation lt. Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.12.2018 bei einer Zuweisung durch den Bund i.H.v. 33.600 EUR),

 

 

31.500 EUR

 

für den Erwerb von Arbeitsgeräten für den Bauhof sowie für die Ersatzbeschaffung eines DOKA-Pritschenwagens (die Leasing-Raten für den Holder sind ab 2019 im Verwaltungshaushalt veranschlagt),

 

 

130.000 EUR

 

für die Nachfinanzierung der Sanierungsarbeiten an den Regenentwässerung auf dem Gelände des neuen Bauhofes i.H.v. 20.000 EUR sowie Dachsanierungsarbeiten sowie Fenstererneuerung i.H.v. 110.000 EUR,

 

 

12.000 EUR

 

242.000 EUR

 

 

342.000 EUR

 

 

 

 

für Ersatzbeschaffung von Verkaufsständen,

 

Anbau des Kindheitsmuseums, Beschluss vom Bau- und Verkehrsausschuss vom 20.11.2018,

 

Grunderwerbskosten für die Erweiterung des Gewerbegebietes i.H. v. 300.000 EUR sowie 42.000 EUR für den Erwerb von unbebauten Grundstücken z.B. für Ausgleichsflächen.

 

3.055.500 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt noch die Tilgungsleistungen mit 509.800 EUR sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt mit 261.400 EUR veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen von 3.826.700 EUR ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 509.800 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 61.400 EUR aus Rücklagenentnahmen (Finanzausgleichsrücklage aus dem Jahr 2017), mit 207.600 EUR aus Darlehens- und Kapitalrückflüssen (letztmalig in diesem Jahr der Kapitalrückfluss vom OEB i.H.v. 200.000 EUR), mit 322.600 EUR aus Zuweisungen und Zuschüssen sowie im Übrigen mit 2.725.300 EUR durch eine Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte der Verwaltungshaushalt der Jahre 2020 bis 2022 – bei sparsamer Planung und Leistung der Ausgaben – ausgeglichen gestaltet werden.

 

Die Gemeinde Schönberg verfügt per 01.01.2019 über restliche Rücklagenmittel von 61.353,67 EUR Finanzausgleichsrücklage, wobei nach dem Haushaltsentwurf 2019 eine vollständige Auflösung dieser Rücklage vorgesehen ist.

 

Der dem Kommunaletat zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 1.1.2018 auf rd. 10.158 Mio EUR (= 1.615,20 EUR/EW. bei einer Einwohnerzahl von 6.464 EW). Eine noch ausstehende Kreditaufnahme von max. 1.472.200 EUR im Rahmen der Ermächtigung des Jahres 2018 ist in diesem Betrag noch nicht enthalten.

 

Erstmalig ist dem Haushaltsplan der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg beigefügt. Der Einnahmen und Ausgaben der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr ist Sondervermögen gem. § 97 Gemeindeordnung i.V.m. § 2a Brandschutzgesetz. Die Einnahmen- und Ausgabenplanung ist nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung dem Haushaltsplan beizufügen. Im Jahr 2019 sind Einnahmen und Ausgaben von 31.000 EUR sowie eine Rücklagenzuführung von 3.050,00 EUR geplant. Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 18.12.2018 der Planung 2019 zugestimmt.


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltsentwurf 2019 der Gemeinde Schönberg mit Vorbericht und Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.