Betreff
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zur Windenergienutzung und zur Aufstellung der Teilregionalpläne Wind für den Planungsraum II (Stellungnahme der Gemeinde zum 2. Entwurf)
Vorlage
PASSA/BV/029/2018
Aktenzeichen
III / LaplaG
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Eingangs wird auf die Verwaltungsvorlage PASSA/BV/011/2017 verwiesen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte mit seinem Urteil vom 20.01.2015 (Az. 1 KN 7/13) die Teilfortschreibung des Regionalplanes (REP) für den Planungsraum III (jetzt Planungsraum II) für unwirksam erklärt. Das Gericht hat darüber hinaus inzident die Bestimmungen des Kapitels für die Nutzung der Windenergie im Landesentwicklungsplan 2010 überprüft und für rechtswidrig gehalten.

 

Daraufhin reagierte der schleswig-holsteinische Gesetzgeber mit einer Änderung im Landesplanungsgesetz (LaplaG).

 

Gemäß § 18 a Abs. 1 Satz 1 LaplaG hat die Landesplanungsbehörde unverzüglich eine neue Aufstellung der Regionalpläne zu veranlassen. Dieser Verpflichtung ist sie mit Runderlass vom 23.02.2015 nachgekommen (Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2015, S. 772).

 

In den Regionalplänen sollen zukünftig Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung im Sinne des § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ROG ausgewiesen werden. Dies bedeutet, dass sich innerhalb eines Vorranggebiets die Windenergienutzung gegenüber anderen konkurrierenden Nutzungen durchsetzt.

 

Durch Verkündung im Amtsblatt vom 27.12.2016 (Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, S. 1853) wurde das Planungsverfahren in Gang gesetzt. Das Beteiligungsverfahren für den ersten Entwurf begann an diesem Tag und endete am 30.06.2017.

 

Auch die Gemeinde Passade hatte zum ersten Entwurf eine Stellungnahme abgegeben. Insoweit wird auf die Sitzung der Gemeindevertretung PASSA/GV/01/2017 vom 14.06.2017 sowie die Verwaltungsvorlage PASSA/BV/011/2017 verwiesen.

 

Nach Auswertung des in der Zeit vom 27.12.2016 bis 30.06.2017 durchgeführten förmlichen Beteiligungsverfahrens zum ersten Entwurf hat die Landesregierung am 21.08.2018 den zweiten Entwurf gebilligt, der gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erhebliche Änderungen aufweist, und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens beschlossen.

 

Im Rahmen dieses weiteren förmlichen Beteiligungsverfahrens erhalten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) gemäß § 5 Abs. 5 LaplaG und § 9 Abs. 2 ROG frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Das Beteiligungsverfahren zu dem zweiten Entwurf begann aufgrund der Verkündung der Landesplanungsbehörde vom 21.08.2018 für die Beteiligten und die Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 5 und 8 LaplaG am 04.09.2018 und wird am 03.01.2019 enden (Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2018, S. 741).

 

Während dieser Frist können Äußerungen in schriftlicher oder elektronischer Form abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

 

Die Planungsunterlagen für den zweiten Entwurf wurden durch die Landesplanungsbehörde am 04.09.2018 im Internet unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung bereitgestellt.

 

Das Beteiligungsverfahren zu dem zweiten Entwurf wird als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren in der Zeit vom 04.09.2018 bis 03.01.2019 durchgeführt. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal zu nutzen.

 

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ROG von der Aufstellung des Raumordnungsplans zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung zu geben.

 

Die Gemeinden sind Träger öffentlicher Belange im Sinne dieser Vorschrift. Sie haben daher Gelegenheit, (auch) zu dem zweiten Entwurf Stellung zu nehmen. Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung PASSA/GV/03/2018 vom 19.09.2018 zu TOP 8 den folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Gemeinde Passade wird eine Stellungnahme zum zweiten Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zur Windenergienutzung abgeben. Spätester Abgabetermin der Stellungnahme ist der 03.01.2019. Zur Erarbeitung der Stellungnahme wird eine Arbeitsgruppe gebildet.

 

Zur fachlichen Unterstützung wird die Gemeinde Passade geeignete Gutachter beauftragen. Die Kosten für das Gutachten betragen maximal 5.000,00 EUR und werden zu einem großen Teil von der Passader Bürgerinitiative getragen, die Gemeinde beteiligt sich mit 1.500,00 EUR.

 

Die Stellungnahme der Gemeinde soll in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2018 beschlossen werden und sollte circa 10 Tage vorher zur Beratung vorliegen.

 

Der Kreis Plön wird ebenfalls eine Stellungnahme abgeben. Um die Hinweise der Gemeinde Passade einfließen zu lassen, müssen diese dem Kreis Plön bis spätestens 01.10.2018 vorliegen. Da in dem verbleibenden kurzen Zeitraum keine fundierten Ergebnisse zu erarbeiten sind, stellt die Gemeinde Passade dem Kreis die verabschiedete Stellungnahme vom Juni 2017 sowie das Schreiben des Bürgermeisters vom 27.07.2018 an den Innenminister zur Verfügung.“

 

Um den gemeindlichen Belangen im Raumordnungsverfahren angemessen Geltung zu verschaffen, ist die in der Vergangenheit geübte Praxis, nach der die Gemeinden sich entweder für oder gegen „die Windkraft“ aussprachen oder selbst Potenzialflächen suchten und benannten, obsolet geworden. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass nach der Rechtsprechung des OVG gemeindliche Erwägungen nur dann Berücksichtigung finden können, wenn sie raumordnungsrechtlich bedeutsam sind und von der Landesplanungsbehörde sachgerecht abgewogen wurden.

 

Das laufende Raumordnungsverfahren hat das Ziel, Vorranggebiete im Sinne des § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 ROG auszuweisen. Vor diesem Hintergrund muss jede gemeindliche Stellungnahme ausschließlich raumordnungsrechtlich relevante Argumente in den Blick nehmen.

 

Im Gebiet der Gemeinde Passade wird auch im zweiten Entwurf die Fläche PR2_PLO_002 als mögliches Vorranggebiet ausgewiesen.

 

Die im Auftrag der Gemeinde Passade erstellte gutachterliche Stellungnahme für die Fläche PR2_PLO_002 bewertet diese Fläche und stellt die raumordnungsrechtlich relevanten Argumente der Gemeinde dar, um innerhalb des Verfahrens sachgerecht Stellung nehmen zu können. Die innerhalb dieses Gutachtens dargelegten Argumente sind unter anderem Grundlage für die gemeindliche Stellungnahme (Anhang).


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Stellungnahme der Gemeinde Passade (Stand 10.12.2018)

 

¾     ornithologische Stellungnahme zu der Windenergie-Vorrangfläche PR2_PLO_002 (Kreis Plön, Gemeinden Passade, Fiefbergen, Fahren) der Diplom-Biologen Bernd Koop und Natascha Gaedecke (Stand 09.12.2018)


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde nimmt als Trägerin öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zur Windenergienutzung und zur Aufstellung der Teilregionalpläne Wind für den Planungsraum II in der Fassung des zweiten Entwurfs gemäß der beigefügten Stellungnahme sowie der „ornithologischen Stellungnahme zu der Windenergie-Vorrangfläche PR2_PLO_002 (Kreis Plön, Gemeinden Passade, Fiefbergen, Fahren)“ der Diplom-Biologen Bernd Koop und Natascha Gaedecke Stellung.

 

  1. Die Amtsverwaltung wird gebeten, der Landesplanungsbehörde die raumordnungsrechtliche Stellungnahme via Online-Portal zu übermitteln.