Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
PROBS/BV/037/2018
Aktenzeichen
II.700.01.15
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Probsteierhagen hat auf ihrer Sitzung am 21.09.2017 (PROBS/GV/03/2017) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 eine Regenwassergebühr in Höhe von 0,67 €/m² beschlossen.

 

Grundlage für diese Gebührenkalkulation war u.a. die Fortführung des Kanalkatasters für die Abschnitte 3 und 6. Die Auswertung der Filmaufnahmen ergab einen erheblichen Sanierungsbedarf.

Aus diesem Grunde wurden in der Kalkulationsperiode 2018 bis 2020 bereits Sanierungsaufwendungen in Höhe von 1 Million Euro eingerechnet mit der Folge einer deutlichen Steigerung der kalkulatorischen Kosten.

 

In 2018 wurden keine weiteren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Auch liegt kein weiteres Sanierungskonzept vor, so dass davon auszugehen ist, dass im Kalkulationszeitraum bis 2020 keine erhöhten kalkulatorischen Kosten entstehen werden.

 

Um hohe Gebührenüberschüsse zu vermeiden muss daher vorzeitig in den beschlossenen Kalkulationszeitraum eingegriffen werden. Die neue Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2019 - 2021, die dieser Vorlage beigefügt worden ist, weist nunmehr eine kostendeckende Regenwassergebühr von 0,57 € aus. Erhöhte Unterhaltungsaufwendungen, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Regenrückhaltebecken entstehen, sind jährlich mit zusätzlichen 15.000 € berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Lenkungsausschuss:

 

Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2019 – 31.12.2021 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Benutzungsgebühr von 0,57 €/m² zu beschließen.

Gleichzeitig behält sich die Gemeindevertretung vor ggf. den Kalkulationszeitraum zu verkürzen, sollten sich im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2021 erhebliche Veränderungen in den Kalkulationsgrundlagen ergeben.

 

Der beigefügten Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen (Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2019 – 31.12.2021 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Benutzungsgebühr von 0,57 €/m².

Gleichzeitig behält sich die Gemeindevertretung vor ggf. den Kalkulationszeitraum zu verkürzen, sollten sich im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2021 erhebliche Veränderungen in den Kalkulationsgrundlagen ergeben.

 

Der beigefügten Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen (Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.