Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Probsteierhagen hat
auf ihrer Sitzung am 21.09.2017 (PROBS/GV/03/2017) für den Kalkulationszeitraum
01.01.2018 – 31.12.2020 eine Regenwassergebühr in Höhe von 0,67 €/m²
beschlossen.
Grundlage für diese Gebührenkalkulation war
u.a. die Fortführung des Kanalkatasters für die Abschnitte 3 und 6. Die
Auswertung der Filmaufnahmen ergab einen erheblichen Sanierungsbedarf.
Aus diesem Grunde wurden in der
Kalkulationsperiode 2018 bis 2020 bereits Sanierungsaufwendungen in Höhe von 1
Million Euro eingerechnet mit der Folge einer deutlichen Steigerung der
kalkulatorischen Kosten.
In 2018 wurden keine weiteren
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Auch liegt kein weiteres Sanierungskonzept
vor, so dass davon auszugehen ist, dass im Kalkulationszeitraum bis 2020 keine
erhöhten kalkulatorischen Kosten entstehen werden.
Um hohe Gebührenüberschüsse zu vermeiden muss
daher vorzeitig in den beschlossenen Kalkulationszeitraum eingegriffen werden.
Die neue Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2019 - 2021, die dieser
Vorlage beigefügt worden ist, weist nunmehr eine kostendeckende
Regenwassergebühr von 0,57 € aus. Erhöhte Unterhaltungsaufwendungen, die im
Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Regenrückhaltebecken entstehen, sind
jährlich mit zusätzlichen 15.000 € berücksichtigt.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Lenkungsausschuss:
Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2019 – 31.12.2021 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Benutzungsgebühr von 0,57 €/m² zu beschließen.
Gleichzeitig behält sich die Gemeindevertretung vor ggf. den Kalkulationszeitraum zu verkürzen, sollten sich im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2021 erhebliche Veränderungen in den Kalkulationsgrundlagen ergeben.
Der beigefügten Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen (Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2019 – 31.12.2021 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Benutzungsgebühr von 0,57 €/m².
Gleichzeitig behält sich die Gemeindevertretung vor ggf. den Kalkulationszeitraum zu verkürzen, sollten sich im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2021 erhebliche Veränderungen in den Kalkulationsgrundlagen ergeben.
Der beigefügten Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Probsteierhagen (Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.