Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2018 des Zweckverbandes Am Sandberg mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 198.800 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 140.500 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 107.100 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 677.900
EUR gesunken. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt
einer Kreditaufnahme i.H.v. 72.300 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung
eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.
Die Verbandsumlage ändert sich mit dem
vorliegenden Nachtragshaushalt nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes
für das Haushaltsjahr 2018 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des
Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf
den Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung
beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit dem Nachtragshaushaltsplan
und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.