Betreff
6. Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftskindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf - Benutzungs- und Gebührensatzung - v. 17.07.2012
Vorlage
WENDT/BV/050/2018
Aktenzeichen
III.4-4640.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Sie erhalten den Entwurf der 6. Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftskindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf. Beigefügt ist außerdem zur besseren Lesbarkeit ein Ausdruck der gesamten Satzungen, in der die vorgesehenen Änderungen markiert wurden. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

·         § 1 (4): der Außengruppenrhythmus wird von drei auf zwei Wochen geändert

 

·         § 6 (2) die Buchungsmöglichkeiten der Randöffnungszeiten werden entsprechend der Darstellung in der Liste verändert

 

·         § 10 (1): die Busbegleitung wird an die Voraussetzung gebunden, dass sich mindestens zehn Kinder zum Beginn eines Kindertagesstättenjahres hierfür anmelden. Außerdem wird klargestellt zu welchen Zeiten die Begleitung stattfindet und welche weiteren Bedingungen gelten.

 

·         § 11 (1): durch die Einfügung des Wortes „je“ wird klargestellt, dass für jeden der vier Elternvertreterinnen bzw. Elternvertreter eine Vertreterin oder ein Vertreter gewählt werden.

 

·         § 12 (1): mit der Einfügung wird erreicht, dass die Einrichtungsleitung und ihre Stellvertretung als Beiratsmitglieder gesetzt sind und nur eine weitere Person aus der Mitte der übrigen pädagogischen Kräfte von diesen als drittes Beiratsmitglied des Personals zu wählen ist. Damit wird eine Diskrepanz zwischen der Geschäftsordnung des Beirates und der Satzung korrigiert.

 

·         § 13 (2): die Beiträge in der Beitragstabelle werden den in der Beitragskalkulation ermittelten Beträgen angepasst.

 

·         § 15 (2): die von der Sozialstaffel des Kreises Plön abweichende Regelung zur Geschwisterermäßigung (50 % statt 30 %) wird gestrichen. Bei einer einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung wird künftig entsprechend der Kreisrichtlinie beim ersten Geschwisterkind in einer Kindertageseinrichtung nur noch eine Ermäßigung von 30 % gewährt.

 

·         § 19: die Satzungsänderung soll zum 1.1.2019 inkrafttreten.

 


Anlagenverzeichnis:

 

1.    Entwurf 6. Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftkindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf - Benutzungs- und Gebührensatzung - vom 17.7.2012

2.    Lesefassung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftkindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf - Benutzungs- und Gebührensatzung - vom 17.7.2012 in der Fassung der 5. und der 6. Änderung

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeinschaftskindertagesstätte der Gemeinde Wendtorf - Benutzungs- und Gebührensatzung -vom 17.7.2012, entsprechend dem Entwurf der Verwaltung.