Betreff
Wärmeversorgung der Meerwasserschwimmhalle
Vorlage
LABOE/BV/252/2018
Aktenzeichen
I.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zwischen der Gemeinde Laboe und der Hansewerk Natur AG (Rechtsnachfolger der E.ON Hanse AG) besteht ein Sondervertrag Wärme aus dem Jahr 1995  und ein dazu gehörende Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2008.

In dem Vertrag ist die Wärmelieferung zur Beheizung der Meerwasserschwimmhalle geregelt. Die Grundversorgung erfolgt durch das Medium Gas. Zusätzlich betreibt die Hansewerk Natur ein BHKW und speist die „Abwärme“ mit ein. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2018 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 9 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

Der Vertrag wurde zum 31.12.2018 nicht gekündigt und besteht demzufolge mindestens bis zum 31.12.2019.

Die Hansewerk Natur hat nun mitgeteilt, dass die technischen Anlagen abgängig sind (Alter der Wärmekessel ca. 35 Jahre) und zur Sicherstellung der Wärmeversorgung Investitionen in die Kesselanlage in naher Zukunft notwendig werden, die mit der Gemeinde Laboe abzustimmen sind, denn gemäß den Endschaftsbestimmungen verpflichtet sich die Gemeinde bei Vertragsende die in Betrieb befindlichen Anlagen zu einem Kaufpreis in Höhe des Sachwertes zu erwerben. Neben einem noch nicht benannten Kaufpreis für die Altanlagen ist der Sachwert bei einer neuen Investition relativ einfach zu bestimmen. Der Sachwert entspricht in etwa den Herstellungskosten, die von der Hansewerk Natur mit 85.000 € zzgl. Mwst. geschätzt werden.

Dieser Wert mindert sich von Jahr zu Jahr um die jährlichen Abschreibungen. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geklärt ist, ob und in welchem Umfang die Meerwasserschwimmhalle nach der durch den Bürgerentscheid ausgelösten Haltefrist am 24.09.2019 weiterbetrieben werden soll, stellt sich die Frage wie weiter vorzugehen ist. In einem Gespräch vor Ort am 10.07.2018 wurden zwischen Werkleitung und Hansewerk Natur verschiedene Optionen erörtert.

1.

Der Vertrag läuft ungekündigt weiter, die Hansewerk Natur führt in 2019 Investitionen zur Sicherstellung der Wärmeversorgung durch. Im Falle einer Schließung gelten die Endschaftsbestimmungen.

2.

Der Vertrag läuft ungekündigt weiter, es werden aber keine Investitionen getätigt.  In diesem Fall wird eine Sondervereinbarung im Falle einer Havarie geschlossen. Die Versorgung erfolgt dann durch eine mobile Heizungsanlage, die mit Heizöl betrieben wird. (Containerlösung)

Die mobile Einheit kann nach Auskunft der Hansewerk Natur innerhalb von 14 Tagen betriebsbereit aufgestellt werden.

3.

Der Vertrag wird fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt. Im Falle einer Havarie greift die unter 2. beschriebene Sondervereinbarung. Die Gemeinde Laboe erwirbt die Altanlagen zum Sachwert am Stichtag 31.12.2019 und betreibt die Anlagen auf eigenes Risiko. Die Betriebsführung der Anlagen wird durch einen Betriebsführungsvertrag zwischen der Gemeinde Laboe und der Hansewerk Natur geregelt, der noch gesondert verhandelt werden muss.

 

Zusätzlich empfiehlt die Hansewerk Natur die preisneutrale Umstellung der Preisbindung vom derzeit „Heizöl“ auf „Gas“. Die Preisanpassung verändert sich von derzeit halbjährlich auf vierteljährlich.

Mit der Umstellung auf die Gaspreisbindung bietet die Hansewerk Natur eine verkürzte Kündigungsfrist von derzeit 9 Monate zum Vertragsende auf 6 Monate zum Vertragsende an. 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den bestehenden Wärmeliefervertrag preisneutral vom Bezugsmedium „Heizöl“ auf das Bezugsmedium „Gas“ umzustellen. Weiterhin wird die Werkleitung gebeten eine der o.g. Optionen mit der Hansewerk Natur endzuverhandeln.