Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Probsteierhagen mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 3.268.400 € und Ausgaben in Höhe von 3.368.700 € aus. Der
Verwaltungshaushalt ist damit nicht ausgeglichen, es besteht ein Sollfehlbetrag
von 100.300 €. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer
Größenordnung von je 414.100 EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 282.200 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 240.700
EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt
einer Kreditaufnahme i.H.v. 284.600 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung
eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Aufgrund des nicht ausgeglichenen
Haushaltes bedarf diese Kreditaufnahme der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern
ändert sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Probsteierhagen
nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2018 erfordern, sind ausführlich im
Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an
dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Lenkungsausschuss:
Der Finanz- und Lenkungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanz- und Lenkungsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.