Sachverhalt:
Gemäß § 82 Absatz 1 und § 84 Absatz 1 GO i.V.m. § 4
der Haushaltssatzung der Gemeinde Laboe ist der Bürgermeister verpflichtet, der
Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über und
außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten. Der
Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie die
über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, für
deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der
Haushaltssatzung mit 5.500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung
der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist,
sind im laufenden Haushaltsjahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage
überplanmäßige Ausgaben von insgesamt 5.554,32 € entstanden.
Finanz- u. Wirtschaftsausschuss:
Der Finanz- u. Wirtschaftsausschuss nimmt die im 1. Halbjahr 2018 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.554,32 € zur Kenntnis.
Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2018 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.554,32 € zur Kenntnis.