Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung des Amtes
Probstei ist der Amtsdirektor verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens
halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Amtsdirektor seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 50.000 €
festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung des Amtsausschusses als
erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist,
sind im laufenden Haushaltsjahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 13.904,22 €
entstanden.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung
festgelegten Höchstbetrag von 50.000 € übersteigen, sind keine entstanden.
Beschlussvorschlag:
Der
Amtsausschuss nimmt die im 1. Halbjahr 2018 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 13.904,22 € zur Kenntnis.