hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeinde Laboe
hat in der Sitzung des Bauausschusses am 12.09.2017 den Aufstellungsbeschluss
zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A gefasst.
Bei dieser Planung
geht es um die Änderung der zulässigen Bebauung auf dem Grundstück Großer Hof 1
– 3 von der bisherigen Hofstelle im Mischgebiet zu einer Wohnbebauung im
allgemeinen Wohngebiet.
Das Planverfahren
zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A wird nach § 13 a Baugesetzbuch als
beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt. Auf die Erstellung
eines Umweltberichts und die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung kann somit verzichtet werden.
Es wird empfohlen,
den nunmehr vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A
zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Planzeichnung
Begründung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Fachliche Stellungnahme zum Baubestand
Beschlussvorschlag:
- Der Bauausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet „Oberdorf – Anger“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung.
- Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.