Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "westlich der Straße Wiesenhof, östlich der Straße Hörn und südlich der Straße Sinjenweg"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
KROKA/BV/019/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Krokau hat in der Sitzung am 08.06.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 gefasst. Mit dem Bebauungsplan soll eine geringfügige Verdichtung im südwestlichen Bereich der bereits bestehenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 erfolgen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde aus diesem Grunde gemäß § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch vorgesehene vorzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in Form einer öffentlichen Veranstaltung am 07.11.2016. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.11.2017 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 29.01.2018 bis 02.03.2018. Die Unterlagen wurden auch im Internet unter der Adresse www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.01.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Satzungsbeschluss zu fassen. 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planzeichnung

Begründung

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Artenschutzrechtliche Bewertung

Berichtigung des Flächennutzungsplanes


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „westlich der Straße Wiesenhof, östlich der Straße Hörn und südlich der Straße Sinjenweg“ zu (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem landschaftsplanerischen Fachbeitrag, der artenschutzrechtlichen Bewertung und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.