Gemäß
§ 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Krokau ist die
Bürgermeisterin/ der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin/ der
Bürgermeister ihre/seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der
Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der
Gemeindevertretung als erteilt.
Wie
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr
2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben von 439,24 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen, in Höhe von 11.524,54 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2018 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 439,24 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 11.524,54 € wird die Zustimmung erteilt.