Gemäß
§ 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Fahren ist der
Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über
die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie
der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr
2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben von 605,90 € entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen, in Höhe
von 1.051,91 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung
beigefügt.
Die Gemeindevertretung nimmt die im
1. Halbjahr 2018 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 605,90 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 1.051,91 € wird die Zustimmung erteilt.