Im Haushaltsjahr 2017 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe
der Über- schreitung |
Erläuterung (soweit
Überschreitung größer
als 1.000,-- €) |
Deckung |
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Mehreinnahmen
bei HHST 9000.00300 (Gewerbesteuer) |
0520.60100 |
Wahlkosten |
4.884,61 € |
u.a. wg. MWSH-Bürgerent-scheid
(Wahlbenachrich-tigungen, Stimmzettel usw.) |
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1300.52000 |
Geräte
und Ausstattung/ Schutzkleidung
(Feuerw.) |
1.295,11 € |
Wartung
eines Kompressors, Auswechselung von Druck- und Saugschläuchen |
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1300.55000 |
Haltung von Fahrzeugen (Feuerwehr) |
6.280,66
€ |
Wartung
bzw. Reparatur von Feuerwehrfahrzeugen (PLÖ - F 1532, PLÖ - F 1546, PLÖ - F
1548 und PLÖ - F 1567) |
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5600.52000 |
Geräte
und Ausstattung (Sportstätten) |
126,71 € |
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5600.71500 |
Zuschuss
an Sportvereine |
5.000,00 € |
Zuschusszahlung
lt. GV-Beschluss vom 13.12.2017 |
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7000.67300 |
Straßenentwässerungs-entgelte an AZV
Ostufer Kieler Förde |
5.799,43
€ |
lt.
AZV-Bescheid bei einem Entgeltsatz von 0,37 EUR/m2 |
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8800.53000 |
Nutzungsentschädigung
an LLUR |
1.213,40 € |
vertragsgemäße
Abrechnung vom 19.10.2017 für Fläche in der Dünenlandschaft |
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9000.81000 |
Gewerbesteuerumlage |
62.237,00
€ |
korrespondierend
mit Ge-werbesteuermehreinnahmen bei HHST 9000.00300 |
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9000.83200 |
Kreisumlage |
4.340,00 € |
korrespondierend
mit höheren Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (HHST 9000.04100) |
Mehreinnahmen
bei HHST 9000.04100 (Schlüsselzuweis.) |
9000.84500 |
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) |
26.341,51
€ |
Verzinsungen
im Zusammen-hang mit Gewerbesteuer-abrechnungen |
Mehreinnahmen
bei HHST 9000.00300 (Gewerbesteuer) |
1300.93511 |
Beschaffung
eines Mobilen Notstrom-erzeugers |
3.236,30 € |
lt.
endgültiger Abrechnungen incl. Einspeiseleitung, Beschriftung usw. |
höhere
Zuführung vom Verwaltungs-Haushalt (HHST 9100.30000) |
5600.95000 |
Sanierung
des Stoschplatzes |
1.588,75 € |
Installationsarbeiten
im Sanitärgebäude |
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7600.95000 |
Sanierung/Umbau
Freya-Frahm-Haus |
3.840,62 € |
i.Z.m.
Sanierung der Außenanlagen |
Mehreinnahmen
bei HHST 7600.33921 |
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Gesamtsumme : |
126.184,10
€ |
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Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 1300.55000, 7000.67300, 9000.81000 und 9000.84500 (in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich aus der Fahrzeugunterhaltung der Feuerwehr, aus der Straßenentwässerung durch den AZV sowie aus der Veranlagung der Gewerbesteuer resultieren, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 100.658,60 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung).
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2017 mit einem Gesamtbetrag von 100.658,60 EUR zu genehmigen.