Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2017 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/BV/216/2018
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Erläuterung

(soweit Überschreitung

größer als 1.000,-- €)

Deckung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300 (Gewerbesteuer)

0520.60100

Wahlkosten

4.884,61 €

u.a. wg. MWSH-Bürgerent-scheid (Wahlbenachrich-tigungen, Stimmzettel usw.)

1300.52000

Geräte und Ausstattung/

Schutzkleidung (Feuerw.)

1.295,11 €

Wartung eines Kompressors, Auswechselung von Druck- und Saugschläuchen

1300.55000

Haltung von Fahrzeugen

(Feuerwehr)

6.280,66 €

Wartung bzw. Reparatur von Feuerwehrfahrzeugen (PLÖ - F 1532, PLÖ - F 1546, PLÖ - F 1548 und PLÖ - F 1567)

5600.52000

Geräte und Ausstattung (Sportstätten)

126,71 €

 

5600.71500

Zuschuss an Sportvereine

5.000,00 €

Zuschusszahlung lt. GV-Beschluss vom 13.12.2017

7000.67300

Straßenentwässerungs-entgelte an AZV Ostufer Kieler Förde

5.799,43 €

lt. AZV-Bescheid bei einem Entgeltsatz von 0,37 EUR/m2

8800.53000

Nutzungsentschädigung an LLUR

1.213,40 €

vertragsgemäße Abrechnung vom 19.10.2017 für Fläche in der Dünenlandschaft

9000.81000

Gewerbesteuerumlage

62.237,00 €

korrespondierend mit Ge-werbesteuermehreinnahmen bei HHST 9000.00300

9000.83200

Kreisumlage

4.340,00 €

korrespondierend mit höheren Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (HHST 9000.04100)

Mehreinnahmen bei HHST 9000.04100 (Schlüsselzuweis.)

9000.84500

Erstattungszinsen (Gewerbesteuer)

26.341,51 €

Verzinsungen im Zusammen-hang mit Gewerbesteuer-abrechnungen

Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300 (Gewerbesteuer)

1300.93511

Beschaffung eines Mobilen Notstrom-erzeugers

3.236,30 €

lt. endgültiger Abrechnungen incl. Einspeiseleitung, Beschriftung usw.

 

höhere Zuführung vom Verwaltungs-Haushalt (HHST 9100.30000)

5600.95000

Sanierung des Stoschplatzes

1.588,75 €

Installationsarbeiten im Sanitärgebäude

7600.95000

Sanierung/Umbau Freya-Frahm-Haus

3.840,62 €

i.Z.m. Sanierung der Außenanlagen

Mehreinnahmen bei HHST 7600.33921

 

 

Gesamtsumme :

 

126.184,10 €

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 1300.55000, 7000.67300, 9000.81000 und 9000.84500 (in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich aus der Fahrzeugunterhaltung der Feuerwehr, aus der Straßenentwässerung durch den AZV sowie aus der Veranlagung der Gewerbesteuer resultieren, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 100.658,60 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung).

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2017 mit einem Gesamtbetrag von 100.658,60 EUR zu genehmigen.