Betreff
Fußweg Kethelshufe
Vorlage
SCHÖN/BV/264/2018
Aktenzeichen
II.3.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Widmungsverfahrens der öffentlichen Flächen im 3. BA des B-Planes 48 der Gemeinde Schönberg ist festgestellt worden, das der Gehweg vor dem Haus Kethelshufe Nr. 13 plötzlich endet.  

Auf den beigefügten Fotos ist erkennbar, dass der Gehweg Kethelshufe vor dem HsNr. 15/17 nicht vorhanden ist. Darüber hinaus ist der Fahrbahnbereich mit rotem Klinker versehen statt wie im übrigen Straßenbereich mit schwarzem Asphalt.

Die Straße Kethelshufe ist, wie in der Begründung zum B-Plan beschrieben, als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Es handelt sich um eine Sammelstraße (V1) in die Anliegerstraßen (V2) (verkehrsberuhigte Bereiche) einmünden.

Das Ausbauprofil der Sammelstraße nach Begründung zum B-Plan 48 ist:

2,00 m Fußweg, 2,00 m Parken , 5,50 m Fahrbahn. Der ruhende Verkehr ist in Längsausrichtung mit Baumpflanzungen entlang der gesamten Sammelstraße vorgesehen.

Der B-Plan 48 sieht für den fraglichen Bereich einen Fußweg nicht vor. Auch entsprechen die angeordneten Parkplätze zeichnerisch dem B-Plan 48. Die Verkehrsanlagen des 3. BA mit Straßenbegleitgrün etc. wurden am 29.03.2017 bautechnisch abgenommen und an die Gemeinde Schönberg übergeben. Die örtliche Ordnungsbehörde wurde nicht beteiligt. Die Gewährleistungsfristen für die Verkehrsanlagen laufen bis zum 29.03.2019.

Im Erschließungsvertrag v. 28.04.2004 ist in §2 (11) folgendes festgeschrieben:

Sämtliche Straßen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 sind

gemäß der im Bebauungsplan festgesetzten Ausbaumerkmalen auszubauen, und

zwar entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie seines Textteiles

und seiner Begründung mit den Anlagen 1-7, dem Grünordnungsplan zum Bebau¬

ungsplan sowie der von der Gemeinde genehmigten Bau- und Ausführungsplanung.

Die rote Klinkerpflasterung wurde in der Bau- und Ausführungsplanung zu diesem Projekt festgeschrieben. Er wird an allen neuralgischen Punkten wie z.B. Kreuzungsbereiche oder Einmündungen verwendet.

Für die Fortführung des Gehweges vor dem HsNr 15/17 wird der nachfolgende, zeichnerisch dargestellte Vorschlag unterbreitet (siehe Anlage).

Mit Kosten in Höhe von ca. 3.500,00 € Brutto ist zu rechnen. Dabei sind folgende Tätigkeiten auszuführen:

·         Pflaster aufnehmen, neues liefern

·         Flächen der jetzigen Parkfläche ändern/Gehwegherstellung

·         Vorhandenes Kiesbett und Baum aufnehmen und Pflasterfläche herstellen

·         Ca. 10 m Bord setzen

 

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.