Sachverhalt:
Im Rahmen des Widmungsverfahrens der öffentlichen
Flächen im 3. BA des B-Planes 48 der Gemeinde Schönberg ist festgestellt
worden, das der Gehweg vor dem Haus Kethelshufe Nr. 13 plötzlich endet.
Auf den beigefügten Fotos ist erkennbar, dass
der Gehweg Kethelshufe vor dem HsNr. 15/17 nicht vorhanden ist. Darüber hinaus
ist der Fahrbahnbereich mit rotem Klinker versehen statt wie im übrigen
Straßenbereich mit schwarzem Asphalt.
Die Straße Kethelshufe ist, wie in der
Begründung zum B-Plan beschrieben, als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Es handelt sich
um eine Sammelstraße (V1) in die Anliegerstraßen (V2) (verkehrsberuhigte
Bereiche) einmünden.
Das Ausbauprofil der Sammelstraße nach
Begründung zum B-Plan 48 ist:
2,00 m Fußweg, 2,00 m Parken , 5,50 m
Fahrbahn. Der ruhende Verkehr ist in Längsausrichtung mit Baumpflanzungen
entlang der gesamten Sammelstraße vorgesehen.
Der B-Plan 48 sieht für den fraglichen
Bereich einen Fußweg nicht vor. Auch entsprechen die angeordneten Parkplätze
zeichnerisch dem B-Plan 48. Die Verkehrsanlagen des 3. BA mit Straßenbegleitgrün
etc. wurden am 29.03.2017 bautechnisch abgenommen und an die Gemeinde Schönberg
übergeben. Die örtliche Ordnungsbehörde wurde nicht beteiligt. Die
Gewährleistungsfristen für die Verkehrsanlagen laufen bis zum 29.03.2019.
Im Erschließungsvertrag v. 28.04.2004 ist in
§2 (11) folgendes festgeschrieben:
Sämtliche Straßen im räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 sind
gemäß der im Bebauungsplan festgesetzten
Ausbaumerkmalen auszubauen, und
zwar entsprechend den Festsetzungen des
Bebauungsplanes sowie seines Textteiles
und seiner Begründung mit den Anlagen 1-7,
dem Grünordnungsplan zum Bebau¬
ungsplan sowie der von der Gemeinde
genehmigten Bau- und Ausführungsplanung.
Die rote Klinkerpflasterung wurde in der Bau-
und Ausführungsplanung zu diesem Projekt festgeschrieben. Er wird an allen
neuralgischen Punkten wie z.B. Kreuzungsbereiche oder Einmündungen verwendet.
Für die Fortführung des Gehweges vor dem HsNr
15/17 wird der nachfolgende, zeichnerisch dargestellte Vorschlag unterbreitet
(siehe Anlage).
Mit Kosten in Höhe von ca. 3.500,00 € Brutto
ist zu rechnen. Dabei sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
·
Pflaster aufnehmen,
neues liefern
·
Flächen der jetzigen
Parkfläche ändern/Gehwegherstellung
·
Vorhandenes Kiesbett und
Baum aufnehmen und Pflasterfläche herstellen
·
Ca. 10 m Bord setzen
Um Beratung und
Beschlussfassung wird gebeten.