Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Marina Wendtorf, nördlich der Strandstraße und westlich des Haubrooks" hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WENDT/BV/036/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es besteht seitens eines Investors Interesse auf der aus der Anlage ersichtlichen Fläche einen hochwertigen Wohnmobilstellplatz zu errichten, der auch über die notwendige Infrastruktur, wie z.B. sanitäre Anlagen etc. verfügen soll. In Vorberatungen im Bauausschuss wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass diese Maßnahme insbesondere die touristische Konzeption der Marina Wendtorf, welche im Zuge der letzten Änderung des B-Planes Nr. 2 ihren Niederschlag gefunden hat, sinnvoll ergänzen bzw. erweitern würde.

 

Hierzu ist aus planungsrechtlichen Gründen eine Änderung des F-Planes und des B-Planes erforderlich.

 

Der Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zunächst vorläufig festgelegt worden, eine exakte Festlegung wird im Rahmen des Planverfahrens erfolgen.

 

Da das Planungsbüro Projekt Zentrum 99 GmbH aus Lübeck, vertreten durch Herrn Dr. Heisel bereits die vorherigen Planungen in diesem Bereich erstellt und begleitet hat, wird empfohlen, den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an dieses Planungsbüro zu erteilen. Für die naturschutzfachlichen Leistungen bietet sich aus gleichen Gründen das Büro ALSE GmbH aus Selent, vertreten durch Herrn Florian Liedl an, welches ebenfalls die vorherigen Planungen begleitet hat.

 

Die Planungskosten sind der Gemeinde zu erstatten.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss für eine 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Marina Wendtorf, nördlich der Strandstraße und westlich des Haubrooks".

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro Projektzentrum 99 GmbH, Herrn Dr. Heisel und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Büro ALSE GmbH, Herrn Liedl, zu erteilen.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde zu erstatten. Hierzu ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.