Sachverhalt:
Beigefügt wird der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 des Breitbandzweckverbandes Probstei zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Gewinn- und
Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017 (Blatt 3/6 des
Abschlusses) weist einen Jahresfehlbetrag
von 34.388,95 EUR aus, der dadurch
entstanden ist, dass die durch Bescheid vom 21.03.2017 bewilligte
Bundeszuwendung erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Auszahlung gelangt.
Insgesamt sind 2017 Aufwendungen in
einem Gesamtumfang von 48.332,41 EUR
entstanden (Rechts- und Beratungskosten, Planungskosten, Marktstudie,
Abschluss- und Verwaltungskosten i.H.v. 39.240,97 EUR, Aufwandsentschädigungen
und Sitzungsgelder incl. Sozialabgaben i.H.v. 4.653,42 EUR,
Versicherungsbeiträge an Kommunalen Schadenausgleich SH, Unfallkasse Nord und
GVV Kommunalversicherung i.H.v. 2.319,03 EUR, Reisekosten i.H.v. 497,70 EUR
sowie – periodenfremde – Versicherungsbeiträge für das Vorjahr i.H.v. 1.621,29
EUR). Demgegenüber konnten Erträge
in einer Größenordnung von 13.943,46 EUR
verbucht werden (Zuschussverbrauch i.H.v. 13.904,99 EUR sowie Zinsen i.H.v.
38,47 EUR), so dass sich mithin für das Wirtschaftsjahr 2017 der eingangs
genannte Jahresfehlbetrag von 34.388,95 EUR ergab.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 beläuft sich – unter Berücksichtigung
dieses Fehlbetrages – in Aktiva und
Passiva auf jeweils 7.458,54 EUR
(siehe Blatt 1/2 sowie 4/5 des Abschlusses). Auf der Aktivseite resultiert
dabei das ausgewiesene Umlaufvermögen nahezu vollständig aus der
Umsatzsteuerforderung gegenüber dem Finanzamt; Auf der Passivseite wird das
Eigenkapital i.H.v. 1.646,59 EUR (Stammkapital + Gewinnvortrag aus 2016 abzügl.
Jahresfehlbetrag 2017), Rückstellungen i.H.v. 1.600,00 EUR (für
Abschlusskosten) sowie Verbindlichkeiten i.H.v. 4.211,95 EUR (im Wesentlichen
aus dem Amts-Verrechnungskonto angesichts eines fehlenden eigenen Bankkontos)
ausgewiesen.
Im Übrigen wird an dieser
Stelle noch auf den Berichtsteil des beigefügten Jahresabschlusses Bezug
genommen.
Letztlich sei noch darauf
hingewiesen, dass der Breitbandzweckverband Probstei gemäß § 12 Abs. 1 des
Kommunalprüfungsgesetzes durch das Innenministerium SH im Einvernehmen mit dem
Landesrechnungshof allgemein für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2020 von der
Jahresabschlussprüfung befreit ist; Auf die Vornahme einer Ersatzprüfung wurde
lt. Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde vom 25.09.2017 verzichtet.
Anlagenverzeichnis:
Jahresabschluss des Breitbandzweckverbandes Probstei zum 31.12.2017
Beschlussvorschlag:
1.
Der Jahresabschluss 2017 des
Breitbandzweckverbandes Probstei wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und
Passiva von 7.458,54 EUR in der vorgelegten Fassung festgestellt.
2.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr 2017, die mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 34.388,95 EUR
abschließt, wird festgestellt.
3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 34.388,95 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.